8077 Gössendorf, Bundesstraße 83
Telefon: | 0316 / 40 13 40 | |
Fax: | 0316 / 40 13 40-7 | |
E-Mail: | gemeindeamt@goessendorf.com |
Montag: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Dienstag: | 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Freitag: | 07:00 bis 13:00 Uhr |
des Landes Steiermark
Die Steiermärkische Landesregierung hat wieder einen Heizkostenzuschuss für den Winter 2022/2023 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von EUR 340,-- für alle Heizungsanlagen angewiesen.
Pro Haushalt kann ein Ansuchen gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind alle (zumindest seit 1. Sep-tember 2022) in der Steiermark wohnhaften Personen (Hauptwohnsitz), die keinen Anspruch auf Wohn-unterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
Alleinstehende Personen: EUR 1.371,--
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: EUR 2.057,--
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: EUR 412,--
Anträge können ab sofort bis 28.02.2023 zu den Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt eingereicht werden.
Mitzubringen sind:
Nähere Informationen zu den Richtlinien finden Sie hier.
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