Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden. Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss
persönlich eingebracht werden. Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab zwölf Jahren mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst, die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden.
Gebühren - GültigkeitReisepass Erwachsener | 10 Jahre gültig | € 75,90 |
Reisepass Minderjährig 12-18 Jahre | 10 Jahre gültig | € 75,90 |
Reisepass Minderjährig 2-11 Jahre | 5 Jahre gültig | € 30,00 |
Reisepass Minderjährig bis 2 Jahre | 2 Jahre gültig | gebührenfrei |
Nähere Informationen:
oesterreich.gv.at
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde
persönlich gestellt werden. Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Gebühren - Gültigkeit
Personalausweis ab dem 16. Geburtstag | 10 Jahre gültig | € 61,50 |
Personalausweis Minderjährige 12 bis 16 Jahre | 10 Jahre gültig | € 26,30 |
Personalausweis Minderjährige 2 bis 12 Jahre | 5 Jahre gültig | € 26,30 |
Personalausweis Minderjährige bis 2 Jahre | 2 Jahre gültig | gebührenfrei |
Nähere Informationen:
oesterreich.gv.at
Die Strafregisterbescheinigung (Früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Hinweis:
Der Strafregisterauszug ist persönlich und nur unter Vorlage eines Lichtbildausweises (Heirats- oder Scheidungs- und/oder Geburtsurkunde, falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität des/der AntragstellerIn nicht einwandfrei festgestellt werden kann) im Gemeindeamt zu beantragen.
Gebühren:
Strafregisterantrag: € 30,70, gültig für 6 Monate
Mit dem Vermerk „dient nur zur Vorlage bei ….“ € 16,40, gültig nur für die vorzulegende Stelle
Darum ist es notwendig, sollte der Auszug nur für eine bestimmte Stelle (z.B. bestimmte Firma) benötigt werden, den Namen und die Anschrift dieser gleich mitzubringen.
Quelle und weitere Informationen:
oesterreich.gv.at