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Verkehrsverbindungen

Öffentlicher Verkehr in der Gemeinde Gössendorf

Service des Verkehrsverbundes Steiermark:

  • Bus-Bahn-Bim-Auskunft: Die BusBahnBim-Auskunft bietet tagesaktuelle Fahrplaninformationen – alle Abfahrten von einer gewünschten Haltestelle oder Adresse und alle Verbindungen zwischen zwei Haltestellen bzw. Adressen. -> Aktueller Link:
    verkehrsauskunft.verbundlinie.at/
    • BusBahnBim ist auch gratis als App für Smartphones erhältlich (für Android und iOS).

Baustellen | Fahrplanänderungen
Manchmal können Busse und Züge nicht so fahren, wie es im Fahrplan steht. Dann finden Sie hier die entsprechenden Informationen über Umleitungen, Haltestellenverlegungen und Ersatzverkehre, soweit sie von den Verkehrsunternehmen gemeldet wurden.

Förderungen

Förderung Top Ticket
 

SchülerInnen und Lehrlinge

Die Marktgemeinde Gössendorf fördert an Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf den Erwerb von allen TOP-Tickets! Für die Förderung aller TOP-Tickets (Schüler, Lehrlinge & Studenten) reicht für den Förderungantrag ein gültiges Ticket, da diese nicht retournierbar sind. 

Das Top-Ticket für SchülerInnen und Lehrlinge wird für das Schuljahr 2023/2024 mit € 50,-- gefördert. Ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 wird die Förderung auf € 60 erhöht. Die Förderung kann mit Vorlage des Fahrausweises sofort beantragt werden.

 

NEU: Studierende

Bisher war das von der Marktgemeinde Gössendorf mit € 120 geförderte KlimaTicket Steiermark Jugend für alle, die unter 26 alt sind, günstiger als Top-Tickets für Studierende für zwei Semester. Statt einer Förderung des Top-Tickets wurde daher das Klimaticket empfohlen.

Durch die Tariferhöhungen ab 01.07.2024 ändert sich das und das Klimaticket Steiermark Jugend kostet vor der Förderung der Gemeinde gleich viel wie zwei Top-Tickets.

Daher werden wir TOP-Tickets für Studierende ab dem Wintersemester 2024/25 mit € 60 fördern und das für max. zwei Tickets pro Jahr.

Förderung KlimaTickets

Die Marktgemeinde Gössendorf fördert an Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf den Erwerb von allen KlimaTickets!

Die Förderung für KlimaTickets wird nachträglich (nach Ende der Kartenlaufzeit) im Gemeindeamt, unter Vorlage der Rechnung und des Fahrausweises, ausbezahlt. Mit dem Antrag auf Förderung bestätigt der Antragssteller, dass er zumindest 50% des Ticketpreises nach Förderungen durch Dritte selbst aufgebracht hat.

Für das KlimaTicket Steiermark und KlimaTicket Österreich wird eine Förderung in Höhe von € 120,-- gewährt.

Für KlimaTickets Steiermark Classic die ab 1. Juli 2024 ausgestellt werden, wird die Förderung aufgrund der Tarifanpassungen auf € 140,-- erhöht.
 
Die Klimaticket Förderung gilt für:

Art des Tickets

Höhe der Förderung für bis

30.06.2024 ausgestellte Tickets

Höhe der Förderung für ab

01.07.2024 ausgestellte Tickets

> KlimaTicket Steiermark Classic€ 120,--€ 140,--
> KlimaTicket Steiermark Senior/Jugend/Spezial€ 120,--€ 120,--
> KlimaTicket Ö Classic€ 120,--€ 120,--
> KlimaTicket Ö Familie€ 120,--€ 120,--
> KlimaTicket Ö Jugend/Senior/Spezial€ 120,--€ 120,--


  

Mit dem Antrag auf Förderung bestätigt der Antragssteller in Zukunft, dass er zumindest 50% des Ticketpreises nach Förderungen durch Dritte (z.B. Arbeitgeber) selbst aufgebracht hat.

 

Förderung Stunden-, Tages-, Wochen-, Monatskarten

Für die BewohnerInnen der Marktgemeinde Gössendorf die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, gibt es seit 1. Februar 2007 die Möglichkeit, im Gemeindeamt Fahrkarten über zwei Zonen zum Preis von einer Zone zu erwerben (Gültig für die Zonen 101 und 204).

Die ermäßigten Karten sind weiterhin in der Postpartnerstelle der Marktgemeinde Gössendorf
erhältlich:
  
• Stundenkarten, Stundenkarten ermäßigt
• 24-Stunden-Karten Vollpreis, 24-Stunden-Karten ermäßigt
• Wochenkarten
• Monatskarten
  
Die maximale Förderhöhe im Jahr beträgt ebenso € 120,-- pro Person.

Verleih von Klimatickets

Sie sind sich unschlüssig, ob Sie sich selbst ein Klimaticket kaufen sollten?

Sie wollten schon immer einmal mit Ihren Kindern und/oder Enkelkindern einen Ausflug mit Öffis in der Steiermark machen?

Oder ein Wochenende ohne Auto zu zweit verbringen?

 

Lassen Sie Ihren PKW in der Garage stehen und tau­schen Sie ihn für wenige Tage gegen Bus und Bahn!

 

Die Marktgemeinde Gössendorf hat vier übertragbare Klimatickets Steiermark gekauft. Diese stehen ab sofort im Markt­gemeindeamt Gössendorf kostenlos zum Verleih zur Ver­fügung.

 

Mit dem Klimaticket Steiermark können alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark genutzt werden, somit alle Züge der S-Bahn und des Fernverkehrs, alle Stadt- und Regionalbusse und auch die Straßenbahnen.

 

Nähere Informationen zum Klimaticket unter https://www.verbundlinie.at/de/tickets/verbundfahrkarten/klimaticket-steiermark

 

Gössendorferinnen und Gössendorfer können je nach Verfügbarkeit für 3 bis 14 Tage im Monat unentgeltlich ausleihen. Bei der Abholung ist ein amtlicher Licht­bildausweis vorzulegen.

 

Sollte die Rückgabe verspätet erfolgen, werden € 20 Säumnisgebühr pro Tag verrechnet.

Bei Verlust des Klimatickets Steiermark sind die Kosten für die Restlaufzeit (Neuwert:€ 568) zu tragen.

 

Sollten Sie Interesse haben, ein Klimaticket zu testen, bitten wir vorab um Reservierung unter
0316 40 13 40.

 

Die Aktion ist vorerst bis 23. Juli 2024 gültig.

Förderung der Taxifahrten
  

Nachfolgende Fahrten werden ab 01.10.2017 wie folgt gefördert:

 
I.            
Jederzeit Fahrten von und zu:
 
a)     
Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie
 
           ·         Spitäler in Graz
  
           ·         Therapeuten, Therapiezentren
 
           ·         Krankenkassen
  
           ·         Ärzte, Fachärzte
 
           ·         Nächstgelegene (Bereitschafts-)Apotheken
  
           ·         Seniorenzentren
  
b)     
(Haupt-)Verkehrsknotenpunkten wie
 
           ·         Flughafen Graz
 
           ·         Bahnhöfe (Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Kalsdorf, Feldkirchen, Raaba, GKB)
  
            ·         Busbahnhöfe (Hauptbahnhof, Puntigam, Ostbahnhof, Murpark)
  
           ·         Endhaltestelle Dörfla
  
           ·         Endhaltestelle Thondorf
  
c)      
Freizeiteinrichtungen
  
           ·         Hallenbad und Eislaufen Hart bei Graz
 
           ·         Hallenbad und Eislaufen Kalsdorf
 
           ·         Kartbahn Premstätten
  
           ·         Schwarzl-Freizeitzentrum
 
           ·         Jump25

  
II.
             Um einen sicheren Heimtransport von z.B. Veranstaltungen, Feiern, Konzerten oder Discobesuchen
                 zu gewähren, wird dieser wie folgt gefördert:

 
                
Jederzeit an Sonn- und Feiertagen, an Werktagen in der Zeit von 19:00 bis 06:00 Uhr

  
       
         a) Alle Fahrten an Sonn- und Feiertagen, wenn das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht
                     erreichbar ist und innerhalb unten angeführter Gemeinden liegt.
                     (z.B. Kirchenbesuch nach Fernitz, Besuch von Personen im Pflegeheim nach Vasoldsberg, Besuch
                     eines Konzertes beim SFZ.)
  
                
b)
Ist das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar, wird die Fahrt zum und vom nächsten ÖV
                      Knotenpunkt gefördert (z.B. Bewohner aus Audörfl möchten in die Grazer Innenstadt.
                      Die Fahrt bis Dörfla oder Thondorf wird gefördert, es ist jedoch auf ÖV umzusteigen,
                      um in die Innenstadt zu gelangen).
 
Die Taxiförderungen sind örtlich begrenzt auf folgende Gemeinden und Einrichtungen: Graz, Raaba-Grambach, Hart bei Graz, Vasoldsberg, Hausmannstätten, Fernitz-Mellach, Kalsdorf, Feldkirchen, Seiersberg-Pirka und innerhalb von Gössendorf.
 
Taxiförderungen werden im Nachhinein unter Vorlage einer Rechnung des Taxiunternehmens mit 50% ausbezahlt. Auf der Rechnung sind der Name des Taxiunternehmens, Kennzeichen des Fahrzeuges die Fahrtstrecke, das Datum und die Uhrzeit auszuweisen.
  
Der Gesamtförderbetrag beträgt maximal € 50,- pro Monat und Haushalt.

  
Die Abrechnung von Taxirechnungen muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten beantragt werden.

Förderung von Elektrofahrrädern und Elektromopeds

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gössendorf hat im Rahmen seiner Sitzung am 31.03.2010 einstimmig eine Förderung für den Ankauf eines Elektrofahrrades oder Elektromopeds beschlossen. Die Förderung beträgt EUR 100,- und kann zu den Öffnungszeiten beantragt werden.
 
Antragsberechtigt sind alle GössendorferInnen, die Ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gössendorf haben und eine Elektrofahrrad oder Elektromoped erworben haben. Die Originalrechnung muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

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