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NEU Fahrplan Linie 521

Verkehrsverbindungen

 

Öffentlicher Verkehr in der Gemeinde Gössendorf

Service des Verkehrsverbundes Steiermark:

  • Bus-Bahn-Bim-Auskunft: Die BusBahnBim-Auskunft bietet tagesaktuelle Fahrplaninformationen – alle Abfahrten von einer gewünschten Haltestelle oder Adresse und alle Verbindungen zwischen zwei Haltestellen bzw. Adressen. -> Aktueller Link:
    verkehrsauskunft.verbundlinie.at/
    • BusBahnBim ist auch gratis als App für Smartphones erhältlich (für Android und iOS).

Förderungen

Förderung KlimaTicket ab 01 . Jänner 2022 / Halbjahres- und Jahreskarten

Für das KlimaTicket Steiermark und KlimaTicket Now (Österreich) wird eine Förderung für EinwohnerInnen der Marktgemeinde Gössendorf in Höhe von € 120,-- gewährt. Diese Förderung wird nachträglich (nach Ende der Kartenlaufzeit) im Gemeindeamt, unter Vorlage der Rechnung und des Fahrausweises, ausbezahlt.
 
Die Klimaticket Förderung gilt für
 
• Klimaticket Ö Classic
• Klimaticket Ö Familie
• Klimaticket Ö Jugend/ Senior/ Spezial
• KlimaTicket Steiermark Classic
• KlimaTicket Steiermark Senior/Jugend/Spezial
 
Ab 01 .01 .2022 werden bestehende Jahres- und Halbjahreskarten automatisch auf das Klimaticket umgestellt. Die jeweilige Förderung wird anteilig abgerechnet und ist nachträglich im Gemeindeamt, unter Vorlage der Rechnung und des Fahrausweises zu beantragen. Gefördert werden ausschließlich jene Fahrkarten, welche von GemeindebürgerInnen selbst erworben wurden und nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt oder die Kosten teilweise vom Arbeitgeber übernommen wurden. Förderung Stunden-, Tages-, Wochen-, Monatskarten Für die Bewohner der zweiten Zone, der Marktgemeinde Gössendorf, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, gibt es seit 01 . Februar 2007 die Möglichkeit, im Gemeindeamt Fahrkarten über zwei Zonen zum Preis von einer Zone zu erwerben (Gültig für die Zonen 101 und 204).
  

Die ermäßigten Karten sind weiterhin in der Postpartnerstelle der Marktgemeinde Gössendorf
erhältlich:
  
• Stundenkarten, Stundenkarten ermäßigt
• 24-Stunden-Karten Vollpreis, 24-Stunden-Karten ermäßigt
• Wochenkarten
• Monatskarten
  
Die maximale Förderhöhe im Jahr beträgt ebenso € 120,-- pro Person.

Förderung Top Ticket

Das Top-Ticket für SchülerInnen und Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Gössendorf wird mit € 50,-- jährlich pro Schuljahr, für die beiden Schuljahre 2021 /2022 und 2022/2023 gefördert und kann mit Vorlage des   Fahrausweises sofort beantragt werden.

Förderung der Taxifahrten
  

Nachfolgende Fahrten werden ab 01.10.2017 wie folgt gefördert:

 
I.            
Jederzeit Fahrten von und zu:
 
a)     
Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie
 
           ·         Spitäler in Graz
  
           ·         Therapeuten, Therapiezentren
 
           ·         Krankenkassen
  
           ·         Ärzte, Fachärzte
 
           ·         Nächstgelegene (Bereitschafts-)Apotheken
  
           ·         Seniorenzentren
  
b)     
(Haupt-)Verkehrsknotenpunkten wie
 
           ·         Flughafen Graz
 
           ·         Bahnhöfe (Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Kalsdorf, Feldkirchen, Raaba, GKB)
  
            ·         Busbahnhöfe (Hauptbahnhof, Puntigam, Ostbahnhof, Murpark)
  
           ·         Endhaltestelle Dörfla
  
           ·         Endhaltestelle Thondorf
  
c)      
Freizeiteinrichtungen
  
           ·         Hallenbad und Eislaufen Hart bei Graz
 
           ·         Hallenbad und Eislaufen Kalsdorf
 
           ·         Kartbahn Premstätten
  
           ·         Schwarzl-Freizeitzentrum
 
           ·         Jump25

  
II.
             Um einen sicheren Heimtransport von z.B. Veranstaltungen, Feiern, Konzerten oder Discobesuchen
                 zu gewähren, wird dieser wie folgt gefördert:

 
                
Jederzeit an Sonn- und Feiertagen, an Werktagen in der Zeit von 19:00 bis 06:00 Uhr

  
       
         a) Alle Fahrten an Sonn- und Feiertagen, wenn das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht
                     erreichbar ist und innerhalb unten angeführter Gemeinden liegt.
                     (z.B. Kirchenbesuch nach Fernitz, Besuch von Personen im Pflegeheim nach Vasoldsberg, Besuch
                     eines Konzertes beim SFZ.)
  
                
b)
Ist das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar, wird die Fahrt zum und vom nächsten ÖV
                      Knotenpunkt gefördert (z.B. Bewohner aus Audörfl möchten in die Grazer Innenstadt.
                      Die Fahrt bis Dörfla oder Thondorf wird gefördert, es ist jedoch auf ÖV umzusteigen,
                      um in die Innenstadt zu gelangen).
 
Die Taxiförderungen sind örtlich begrenzt auf folgende Gemeinden und Einrichtungen: Graz, Raaba-Grambach, Hart bei Graz, Vasoldsberg, Hausmannstätten, Fernitz-Mellach, Kalsdorf, Feldkirchen, Seiersberg-Pirka und innerhalb von Gössendorf.
 
Taxiförderungen werden im Nachhinein unter Vorlage einer Rechnung des Taxiunternehmens mit 50% ausbezahlt. Auf der Rechnung sind der Name des Taxiunternehmens, Kennzeichen des Fahrzeuges die Fahrtstrecke, das Datum und die Uhrzeit auszuweisen.
  
Der Gesamtförderbetrag beträgt maximal € 50,- pro Monat und Haushalt.

  
Die Abrechnung von Taxirechnungen muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten beantragt werden.

Förderung von Elektrofahrrädern und Elektromopeds

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gössendorf hat im Rahmen seiner Sitzung am 31.03.2010 einstimmig eine Förderung für den Ankauf eines Elektrofahrrades oder Elektromopeds beschlossen. Die Förderung beträgt EUR 100,- und kann zu den Öffnungszeiten beantragt werden.
 
Antragsberechtigt sind alle GössendorferInnen, die Ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gössendorf haben und eine Elektrofahrrad oder Elektromoped erworben haben. Die Originalrechnung muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

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