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Kontakt

Marktgemeinde Gössendorf

8077 Gössendorf, Bundesstraße 83

Telefon: 0316 / 40 13 40
Fax: 0316 / 40 13 40-7
E-Mail:gemeindeamt@goessendorf.com 

 

Öffnungszeiten

Montag:08:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag:13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 13:00 Uhr
Freitag:07:00 bis 13:00 Uhr

Bürgermeister-Sprechstunde: 
nach tel. Vereinbarung
unter 0316 / 40 13 40-22

Aktuelles im Detail

< Jugendangebote
11.06.2024

Förderungs-Anpassungen

Durch Tariferhöhungen ab 1. Juli 2024 ändern sich die Tarife für Öffi-Fahrkarten.

Daher wird die Förderung durch die Marktgemeinde Gössendorf für einige Fahrkarten angepasst.


 

NEU: TOP-Ticket Studierende

Bisher war das von der Marktgemeinde Gössendorf mit € 120 geförderte KlimaTicket Steiermark Jugend für alle, die unter 26 alt sind, günstiger als Top-Tickets für Studierende für zwei Semester. Statt einer Förderung des Top-Tickets wurde daher das KlimaTicket empfohlen.

Durch die Tariferhöhungen ab 01.07.2024 ändert sich das und das KlimaTicket Steiermark Jugend kostet vor der Förderung der Gemeinde gleich viel wie zwei Top-Tickets.

Daher werden wir TOP-Tickets für Studierende ab dem Wintersemester 2024/25 mit € 60 fördern und das für max. zwei Tickets pro Jahr.

 

Erhöhung der Förderung beim TOP-Ticket SchülerInnen und Lehrlinge

Die Förderung beträgt für Tickets bis zum Schuljahr 2023/24 € 50. Ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 wird die Förderung auf € 60 erhöht.

Das Ticket gilt immer von

1. September bis 30. September des folgenden Jahres

 

Förderungen KlimaTicket Steiermark Classic wird erhöht

Um den Tariferhöhungen ab Juli 2024 entgegenzuwirken, wird die Förderung für KlimaTickets Steiermark Classic, die ab 01. Juli 2024 gelten, auf € 140 erhöht.

Die Förderung aller anderen KlimaTickets, wie KlimaTicket Stmk. Jugend/Senior/Spezial sowie alle KlimaTickets Österreich, bleibt bei € 120 wie bisher.

 

Außerdem wurde eine Ergänzung für „Job-Tickets“ beschlossen, um eine eindeutige Regelung zu haben:

Mit dem Antrag auf Förderung bestätigt der Antragssteller in Zukunft, dass er zumindest 50% des Ticketpreises nach Förderungen durch Dritte (z.B. Arbeitgeber) selbst aufgebracht hat.

 

Die Förderungen gelten für Personen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gössendorf in der jeweiligen Höhe. 

Die Förderung aller TOP-Tickets (Schüler, Lehrlinge & Studenten) kann sofort nach Ausstellung des Tickets beantragt werden, da diese nicht retournierbar sind. Für den Förderantrag reicht die Vorlage des Fahrausweises.

Die Förderung für KlimaTickets  wird nachträglich (nach Ende der Kartenlaufzeit), unter Vorlage der Rechnung und des Fahrausweises, ausbezahlt. Mit dem Antrag auf Förderung bestätigt der Antragssteller, dass er zumindest 50% des Ticketpreises nach Förderungen durch Dritte selbst aufgebracht hat.


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