Die Rechnungsvorlage von Förderungen (Taxi, Eislaufen, Hallenbad, E-Bike usw.) ist wenn gewünscht auch per E-Mail möglich.
Die Abrechnung sämtlicher Rechnungen muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis
31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Öffnungsszeiten
beantragt werden.
Förderung Eislaufen
GössendorferInnen haben ganzjährig die Möglichkeit für das Eislaufen in Hart bei Graz und Kalsdorf 50% des Eintrittes von der Marktgemeinde Gössendorf unter
Vorlage der Rechnung zurück zu erhalten.
Eislaufen Hart bei Graz
Förderung von Elektrofahrrädern und Elektromopeds
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gössendorf hat im Rahmen seiner Sitzung am 31.03.2010 einstimmig eine Förderung für den Ankauf eines Elektrofahrrades oder Elektromopeds beschlossen. Die Förderung beträgt
EUR 100,- und kann zu den Öffnungszeiten beantragt werden.
Antragsberechtigt sind alle GössendorferInnen, die Ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gössendorf haben und eine Elektrofahrrad oder Elektromoped erworben haben. Die Originalrechnung muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Das Land Steiermark finanziert Ihr Fahrsicherheitstraining:
Gössendorfer Familienförderung
Guter Start mit der Gössendorfer Familienförderungfür Eltern von Kindern von 1 1/2 bis 3 Jahren.
Durch die Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldgesetz können seit 1. März 2017 Mütter und Väter auf ein flexibles Kinderbetreuungsgeld-Konto zugreifen. Mit einer weiteren Wahlfreiheit bei der elterlichen Kinderbetreuung unterstützt Sie die Gemeinde Gössendorf aktiv in den ersten Lebensjahren Ihres Kindes! Derzeit werden in der Kinderkrippe Kleinkinder ab dem 18. Lebensmonat aufgenommen. Um den Gössendorfer Familien einen Anreiz für die elterliche Kinderbetreuung vom 18 Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr zu schaffen, werden diese seitens der Gemeinde finanziell unterstützt.
Sie können um Förderung ansuchen: | Dem Förderansuchen sind |
x ab dem 12. Lebensmonat des Kindes x mittels Antragsformular der Gemeinde Gössendorf x für ein Kind im Haushalt | x der Leistungsanspruch nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz von der Sozialversicherung (Krankenkasse) x sowie der Nachweis über die Familienbeihilfe vom Finanzamt beizulegen. |
Voraussetzung für die Förderung ist, dass während dem Förderungszeitraum für das Kind Kinderbetreuungsgeld bezogen wird und die Höhe des monatlichen Kinderbetreuungsgeldes den Höchstbetrag der Mindestsicherung (2020: € 913,35) nicht übersteigt.
Förderungsansuchen
Gössendorf macht Schule Leistungen und Angebote
Förderung Fahrsicherheitstraining für Führerscheinneulinge
Im Rahmen der Führerscheinausbildung der Führerscheinklasse "B" erhalten alle Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gössendorf unter Vorlage ihres Führerscheins und der entsprechenden Rechnung EUR 50,-- Förderung für die Absolvierung ihres Fahrsicherheitstrainings.Förderung Hallenbad
GössendorferInnen haben ganzjährig die Möglichkeit für den Besuch des Hallenbades Kalsdorf sowie des Hallenbades Hart bei Graz (ohne Sauna) 50 % des Eintrittes von der Marktgemeinde Gössendorf unter Vorlage der Rechnung zurück zu erhalten.
Hallenbad Kalsdorf Förderung KlimaTicket ab 01 . Jänner 2022 / Halbjahres- und Jahreskarten
Für das KlimaTicket Steiermark und KlimaTicket Now (Österreich) wird eine Förderung für EinwohnerInnen der Marktgemeinde Gössendorf in Höhe von € 120,-- gewährt. Diese Förderung wird nachträglich (nach Ende der Kartenlaufzeit) im Gemeindeamt, unter Vorlage der Rechnung und des Fahrausweises, ausbezahlt.
Die Klimaticket Förderung gilt für
• Klimaticket Ö Classic
• Klimaticket Ö Familie
• Klimaticket Ö Jugend/ Senior/ Spezial
• KlimaTicket Steiermark Classic
• KlimaTicket Steiermark Senior/Jugend/Spezial
Ab 01 .01 .2022 werden bestehende Jahres- und Halbjahreskarten automatisch auf das Klimaticket umgestellt. Die jeweilige Förderung wird anteilig abgerechnet und ist nachträglich im Gemeindeamt, unter Vorlage der Rechnung und des Fahrausweises zu beantragen. Gefördert werden ausschließlich jene Fahrkarten, welche von GemeindebürgerInnen selbst erworben wurden und nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt oder die Kosten teilweise vom Arbeitgeber übernommen wurden. Förderung Stunden-, Tages-, Wochen-, Monatskarten Für die Bewohner der zweiten Zone, der Marktgemeinde Gössendorf, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, gibt es seit 01 . Februar 2007 die Möglichkeit, im Gemeindeamt Fahrkarten über zwei Zonen zum Preis von einer Zone zu erwerben (Gültig für die Zonen 101 und 204).
Die ermäßigten Karten sind weiterhin in der Postpartnerstelle der Marktgemeinde Gössendorf
erhältlich:
• Stundenkarten, Stundenkarten ermäßigt
• 24-Stunden-Karten Vollpreis, 24-Stunden-Karten ermäßigt
• Wochenkarten
• Monatskarten
Die maximale Förderhöhe im Jahr beträgt ebenso € 120,-- pro Person.Musikkurse für Kinder & Erwachsene
MusiklehrerInnen bieten durch das iVi in Gössendorf Musikkurse an.
Förderung der Marktgemeinde Gössendorf: - 10 % des Kursbeitrages (Musikkurs) werden den Eltern rückvergütet:
- Alter des Schülers 6 - 15 Jahre - wohnhaft im Gemeindegebiet Gössendorf
Nähere Informationen zu den Kursen finden Sie
hier!
Förderung von erneuerbarer Energie / Ökoförderung
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gössendorf hat im Rahmen seiner Sitzung am 09.05.2018 einstimmig beschlossen, einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von EUR 300,-- zu gewähren für
Moderne Holzheizungen (Pellets, Hackschnitzel ua.), Wärmepumpen, Solaranlagen, sowie Erweiterung einer bestehenden Solaranlage
unter Einhaltung der Vorgaben und unter der Voraussetzung, dass von Seiten des Landes Steiermark ebenso eine Förderung gewährt wird.
Für die Beantragung ist die Zusage des Landes Steiermark inklusive Übernahmebestätigung der ausführenden Fachfirma, detaillierte Rechnungen und deren Zahlungsbelege samt Fotodokumentation für den Erhalt der Förderung vorzulegen.
Die Anträge sowie nähere Informationen erhalten Sie bei der Energieberatungsstelle des Landes Stmk., Abteilung 15, Landhausgasse 7, 8010 Graz,, Tel. Nr. 0316/877-3955.
Homepage: Ökoförderungen des Landes Steiermark

Zusätzlich werden von der Gemeinde auch Photovoltaikanlagen mit EUR 300,-- gefördert (diese werden vom Land Steiermark zurzeit nicht gefördert).
Von Seiten der Marktgemeinde Gössendorf gibt es zum Beantragen der Photovoltaikanlagen ein eigenes Formular. Hierzu müssen sämtliche ordnungsgemäße Bestätigungen der ausführenden Unternehmen, Fotomaterial über die Anlage, Originalrechungen sowie Zahlungsbeleg vorgelegt werden.
Neue Informationen 2020
Das Land Steiermark unterstützt die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie am Gesamtenergieeinsatz der Steiermark:
CALL Ökoförderungen von 01.06.2020 bis 31.12.2020
- Wärmepumpen
- Scheitholzgebläse- und Kombikessel
- Pellets- und Hackschnitzelkessel
- Solarthermische Anlagen
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/ziel/113383975/DE/ Förderung Schulkostenbeiträge
Schiwoche - Schwimmwoche - Projektwoche - Kennenlerntage
Förderung der Marktgemeinde Gössendorf: - Aufenthalt von mind. 3 Tage € 30,00
- Aufenthalt ab 4 Tage € 50,00
Die Förderung der Schulveranstaltungen gilt für Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulalter, die im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Gössendorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Förderung der Taxifahrten
Nachfolgende Fahrten werden ab 01.10.2017 wie folgt gefördert:
I. Jederzeit Fahrten von und zu:
a) Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie
· Spitäler in Graz
· Therapeuten, Therapiezentren
· Krankenkassen
· Ärzte, Fachärzte
· Nächstgelegene (Bereitschafts-)Apotheken
· Seniorenzentren
b) (Haupt-)Verkehrsknotenpunkten wie
· Flughafen Graz
· Bahnhöfe (Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Kalsdorf, Feldkirchen, Raaba, GKB)
· Busbahnhöfe (Hauptbahnhof, Puntigam, Ostbahnhof, Murpark)
· Endhaltestelle Dörfla
· Endhaltestelle Thondorf
c) Freizeiteinrichtungen
· Hallenbad und Eislaufen Hart bei Graz
· Hallenbad und Eislaufen Kalsdorf
· Kartbahn Premstätten
· Schwarzl-Freizeitzentrum
· Jump25
II. Um einen sicheren Heimtransport von z.B. Veranstaltungen, Feiern, Konzerten oder Discobesuchen
zu gewähren, wird dieser wie folgt gefördert:
Jederzeit an Sonn- und Feiertagen, an Werktagen in der Zeit von 19:00 bis 06:00 Uhr
a) Alle Fahrten an Sonn- und Feiertagen, wenn das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht
erreichbar ist und innerhalb unten angeführter Gemeinden liegt.
(z.B. Kirchenbesuch nach Fernitz, Besuch von Personen im Pflegeheim nach Vasoldsberg, Besuch
eines Konzertes beim SFZ.)
b) Ist das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar, wird die Fahrt zum und vom nächsten ÖV
Knotenpunkt gefördert (z.B. Bewohner aus Audörfl möchten in die Grazer Innenstadt.
Die Fahrt bis Dörfla oder Thondorf wird gefördert, es ist jedoch auf ÖV umzusteigen,
um in die Innenstadt zu gelangen).
Die Taxiförderungen sind örtlich begrenzt auf folgende Gemeinden und Einrichtungen: Graz, Raaba-Grambach, Hart bei Graz, Vasoldsberg, Hausmannstätten, Fernitz-Mellach, Kalsdorf, Feldkirchen, Seiersberg-Pirka und innerhalb von Gössendorf.
Taxiförderungen werden im Nachhinein unter Vorlage einer Rechnung des Taxiunternehmens mit 50% ausbezahlt. Auf der Rechnung sind der Name des Taxiunternehmens, Kennzeichen des Fahrzeuges die Fahrtstrecke, das Datum und die Uhrzeit auszuweisen.
Der Gesamtförderbetrag beträgt maximal € 50,- pro Monat und Haushalt.
Die Abrechnung von Taxirechnungen muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten beantragt werden.Förderung Top Ticket
Das Top-Ticket für SchülerInnen und Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Gössendorf wird mit € 50,-- jährlich pro Schuljahr, für die beiden Schuljahre 2021 /2022 und 2022/2023 gefördert und kann mit Vorlage des Fahrausweises sofort beantragt werden.