Verkehrsverbindungen

Öffentlicher Verkehr in der Gemeinde Gössendorf

Service des Verkehrsverbundes Steiermark:

  • Linien und Fahrpläne für Ihre Gemeinde und die gesamte Steiermark >> Aktueller Link: www.verbundlinie.at/fahrplan
  • Tarife und Tickets: www.verbundlinie.at/tickets
  • Bus-Bahn-Bim-Auskunft: Die BusBahnBim-Auskunft bietet tagesaktuelle Fahrplaninformationen – alle Abfahrten von einer gewünschten Haltestelle oder Adresse und alle Verbindungen zwischen zwei Haltestellen bzw. Adressen. -> Aktueller Link: www.verkehrsauskunft.verbundlinie.at
    • BusBahnBim ist auch gratis als App für Smartphones erhältlich (für Android und iOS).

Linien der Gemeinde Gössendorf:

  • Linie 500
  • Linie 501
  • Linie 515
  • Linie 521

Baustellen | Fahrplanänderungen

Manchmal können Busse und Züge nicht so fahren, wie es im Fahrplan steht. Dann finden Sie hier die entsprechenden Informationen über Umleitungen, Haltestellenverlegungen und Ersatzverkehre, soweit sie von den Verkehrsunternehmen gemeldet wurden.


Förderungen

Förderung TopTickets

Schüler*innen, Lehrlinge & Studierende

Für TopTickets, die ab dem 01.01.2026 ausgestellt werden, wird eine Förderung in Höhe von € 60,-- ausschließlich jenen Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf gewährt, die anspruchsberechtigt für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark sind.

Die Förderung kann unmittelbar nach dem Erwerb des Tickets beantragt werden, spätestens jedoch bis zum 31.01. des auf den Kauf folgenden Jahres.

Es gelten dabei die jeweils aktuellen Richtlinien des Landes Steiermark zum Heizkostenzuschuss.pdf.

Bei der Beantragung der Förderung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Einkommensnachweise gemäß den Richtlinien des Heizkostenzuschusses (wie z.B. letzter Gehaltszettel, Pensions- bzw. Einkommensnachweis, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe, Arbeitslosengeldbescheinigung ect.)
  • TopTicket

Mit dieser Anpassung soll sichergestellt werden, dass insbesondere sozial schwächere Personen weiterhin gezielt unterstützt werden.

Hier können Sie überprüfen ob Sie anspruchsberechtigt sind:  Einkommensrechner.xls (0.04 MB)

Richtlinien_Heizkostenzuschuss_ 2025/2026.pdf (0.16 MB)

Förderung Klimatickets

Die Marktgemeinde Gössendorf fördert Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf beim Erwerb von KlimaTickets im Rahmen der nachstehenden Regelungen.

Übergangsregelung

Alle KlimaTickets, die bis einschließlich 31.12.2025 ausgestellt wurden, werden noch nach der bisherigen Regelung gefördert.

Regelung ab 01.01.2026

Für KlimaTickets, die ab dem 01.01.2026 ausgestellt werden, wird eine Förderung in Höhe von € 120,-- ausschließlich jenen Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf gewährt, die anspruchsberechtigt für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark sind.

Die Förderung kann unmittelbar nach dem Erwerb des KlimaTickets beantragt werden, spätestens jedoch bis zum 31.01. des auf den Kauf folgenden Jahres (z. B. Kauf des KlimaTickets am 03.03.2026, Einreichfrist bis spätestens 31.01.2027).

Wird das KlimaTicket vor Ablauf der Kartenlaufzeit vorzeitig zurückgegeben, ist die ausbezahlte Förderung anteilig bzw. zur Gänze zurückzuzahlen.

Es gelten dabei die jeweils aktuellen Richtlinien des Landes Steiermark zum Heizkostenzuschuss.pdf.

Mit dem Antrag auf Förderung bestätigt der Antragsteller bzw. die Antragstellerin, dass keine weiteren Förderungen für das betreffende KlimaTicket in Anspruch genommen wurden.

Bei der Beantragung der Förderung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Einkommensnachweise gemäß den Richtlinien des Heizkostenzuschusses (wie z.B. letzter Gehaltszettel, Pensions- bzw. Einkommensnachweis, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe, Arbeitslosengeldbescheinigung ect.)
  • Klimaticket
  • Rechnung

Mit dieser Anpassung soll sichergestellt werden, dass insbesondere sozial schwächere Personen weiterhin gezielt unterstützt werden.

Hier können Sie überprüfen ob Sie anspruchsberechtigt sind:  Einkommensrechner.xls (0.04 MB)

Richtlinien_Heizkostenzuschuss_ 2025/2026.pdf (0.16 MB)


Bisherige Regelung:
Die Marktgemeinde Gössendorf fördert an Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf den Erwerb von allen KlimaTickets!

Die Förderung für KlimaTickets wird nachträglich (nach Ende der Kartenlaufzeit) im Gemeindeamt, unter Vorlage der Rechnung und des Fahrausweises, ausbezahlt. Mit dem Antrag auf Förderung bestätigt der Antragssteller, dass er zumindest 50% des Ticketpreises nach Förderungen durch Dritte selbst aufgebracht hat.

Die Klimaticket Förderung gilt für:

€ 140,- für KlimaTicket Steiermark Classic

€ 120,- für KlimaTicket Steiermark Senior/Jugend/Spezial, KlimaTicket Ö Classic, KlimaTicket Ö Familie und KlimaTicket Ö Jugend/Senior/Spezial

Verleih von Klimatickets

Verleih von Klimatickets

Sie sind sich unschlüssig, ob Sie sich selbst ein Klimaticket kaufen sollten?
Sie wollten schon immer einmal mit Ihren Kindern und/oder Enkelkindern einen Ausflug mit Öffis in der Steiermark machen?
Oder ein Wochenende ohne Auto zu zweit verbringen?

Lassen Sie Ihren PKW in der Garage stehen und tau­schen Sie ihn für wenige Tage gegen Bus und Bahn!

Die Marktgemeinde Gössendorf hat vier übertragbare Klimatickets Steiermark gekauft. Diese stehen ab sofort im Markt­gemeindeamt Gössendorf kostenlos zum Verleih zur Ver­fügung.

Mit dem Klimaticket Steiermark können alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark genutzt werden, somit alle Züge der S-Bahn und des Fernverkehrs, alle Stadt- und Regionalbusse und auch die Straßenbahnen.

Nähere Informationen zum Klimaticket unter https://www.verbundlinie.at/de/tickets/verbundfahrkarten/klimaticket-steiermark

Gössendorferinnen und Gössendorfer können die Klimatickets je nach Verfügbarkeit für max. 7 (Werk-)Tage im Monat ausleihen. Bei der Abholung ist ein amtlicher Licht­bildausweis vorzulegen.

Pro geliehenem Klimaticket wird eine Verleihgebühr von € 2,- / Tag verrechnet. 

  • Wenn Sie das Klimaticket am selben Tag abholen und wieder retour bringen sind € 2,- Verleihgebühr zu bezahlen. 
  • Wenn Sie ein Klimaticket für mehrere Tage ausborgen und das Ticket am Rückgabetag innerhalb der Parteienverkehrszeiten zurückbringen, entfällt für den Rückgabetag die Gebühr. 
    Zum Beispiel: Sie borgen das Klimaticket von Montag bis Mittwoch aus und geben das Klimaticket am Mittwoch vor 13:00 Uhr im Gemeindeamt ab. In diesem Fall ist eine Verleihgebühr von € 4,- zu bezahlen. 
  • Wenn Sie ein Klimaticket für mehrere Tage ausborgen und das Ticket am Rückgabetag nach den Parteienverkehrszeiten zurückbringen, ist für den Rückgabetag die Gebühr ebenfalls zu entrichten. 
    Zum Beispiel: Sie borgen das Klimaticket von Montag bis Mittwoch aus und geben das Klimaticket am Mittwoch nach 13:00 Uhr ab( zum Beispiel in der Postpartnerstelle oder im Postkasten). In diesem Fall ist eine Verleihgebühr von € 6,- zu bezahlen. 

Kleiner Hinweis: Eine 1h Stundenkarte für die Zone 1 kostet zum Vollpreis € 3,20/Halbpreis € 1,60/ermäßigt 38 % € 2,10.
Eine 1,5 Stundenkarte für die Zone 2 kostet zum Vollpreis € 6,10/Halbpreis € 3,10/ermäßigt 38 % € 3,80. 
Selbst wenn Sie das Klimaticket nur für eine Fahrt ausborgen, ist es in den meisten Fällen billiger als der Kauf einer Stundenkarte.

Sollte die Rückgabe verspätet erfolgen, werden € 20 Säumnisgebühr pro Tag verrechnet.
Bei Verlust des Klimatickets Steiermark sind die Kosten für die Restlaufzeit (Neuwert:€ 624) zu tragen. 

Sollten Sie Interesse haben, ein Klimaticket zu testen, bitten wir vorab um Reservierung unter 0316 40 13 40.

Die Aktion ist vorerst bis 29.07.2026 gültig.

Förderungen Stunden-, Tages-, Wochen-, Monatskarten

Förderung Stunden-, Tages-, Wochen-, Monatskarten

Für Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf, die anspruchsberechtigt für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark sind. gibt es seit 1. Jänner 2026 die Möglichkeit, für gekaufte Fahrkarten über zwei Zonen (Gültig für die Zonen 101 und 204) eine Zuzahlung für die Zone 2 zu erhalten. Die Förderung ist der Aufzahlungsbetrag von der 1 auf die 2 Zone.

Es gelten dabei die jeweils aktuellen Richtlinien des Landes Steiermark zum Heizkostenzuschuss.pdf.

Der Gesamtförderbetrag beträgt maximal € 120,- pro Monat bzw. € 30,- pro Quartal und Haushalt.

Die Förderung kann im Nachhinein unter Vorlage des gekauften Tickets von sozialschwachen Personen (Richtlinie Heizkostenzuschuss des Landes) mit Hauptwohnsitz in Gössendorf beantragt werden. Die Abrechnung muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten beantragt werden. 

Mit dieser Anpassung soll sichergestellt werden, dass insbesondere sozial schwächere Personen weiterhin gezielt unterstützt werden.

Hier können Sie überprüfen ob Sie anspruchsberechtigt sind:  Einkommensrechner.xls (0.04 MB)

Richtlinien_Heizkostenzuschuss_ 2025/2026.pdf (0.16 MB)

Förderung Taxifahrten

Ab dem 01.01.2026 werden ausschließlich Fahrten von und zu Einrichtungen des Gesundheitswesens gefördert.

Als förderungsfähig gelten insbesondere Fahrten zu

  • Spitälern in Graz
  • Therapeuten und Therapiezentren
  • Krankenkassen
  • Ärztinnen und Ärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten
  • nächstgelegenen (Bereitschafts-)Apotheken
  • Seniorenzentren

Taxiförderungen werden im Nachhinein unter Vorlage einer Rechnung des Taxiunternehmens mit 50% ausbezahlt. Auf der Rechnung sind der Name des Taxiunternehmens, Kennzeichen des Fahrzeuges die Fahrtstrecke, das Datum und die Uhrzeit auszuweisen.

Der Gesamtförderbetrag beträgt maximal € 50,- pro Monat und Haushalt.

Die Abrechnung von Taxirechnungen muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten beantragt werden.