Unter Zugrundelegung des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. Dezember 2021 wird wieder ein Heizkostenzuschuss rückwirkend für die Heizperiode 2024/2025 ausbezahlt.
Die Beihilfe beträgt: EUR 125,--
Bezugsberechtigt sind Antragssteller*innen, die folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:
>> Alleinstehende Personen EUR 1.273,99
>> Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften EUR 2.009,85
Die Antragsteller*innen müssen ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gössendorf haben und einen eigenen Haushalt führen.
Der Antrag ist bis spätestens 31. Mai 2025 zu den Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt einzureichen.
Die Höhe des Einkommens muss nachgewiesen werden (Pensionsabschnitt, Monatslohnzettel udgl., bei Kindern im Haushalt Nachweis des Bezugs der Familienbeihilfe)
Ihr Bürgermeister
Dl(FH) Gerald Wonner