Änderungen von Förderungen der Marktgemeinde Gössendorf

Veröffentlichungsdatum29.12.2025Lesedauer2 MinutenKategorienallgemeine News
Änderungen Förderungen ab 2026

Die bundesweite finanzielle Krise wirkt sich inzwischen auch auf unsere Gemeinde aus. Zwar konnten wir über viele Jahre ausgeglichen wirtschaften und Rücklagen bilden – trotz wichtiger Investitionen etwa in Hochwasserschutz, Schule, Kinderbetreuung, Sicherheit und Infrastruktur –, doch die Situation hat sich geändert. Nach 2024 wird auch 2025 mit einem negativen Jahresabschluss gerechnet, der derzeit noch durch Reserven ausgeglichen werden kann.

Hauptursachen sind stark gestiegene Sozialhilfeabgaben an das Land Steiermark sowie inflations- und energiebedingte Preis- und Lohnsteigerungen. Diese führen zu einer Mehrbelastung von rund € 1 Mio. pro Jahr, auf die wir kaum Einfluss haben.

Deshalb können wir ab 2026 nicht mehr alle Förderungen und Unterstützungen in der bisherigen Form anbieten. Mit den Anpassungen soll sichergestellt werden, dass insbesondere sozial schwächere Personen weiterhin gezielt unterstützt werden.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.goessendorf.com/Services_Informationen/Services/Foerderungen oder in der GEM2GO-App.

  • Heizkostenzuschuss
    Der Heizkostenzuschuss der Marktgemeinde Gössendorf für die Heizperiode 2025/2026 wird von € 125,- auf € 140,- erhöht. Nähere Informationen etwa ab wann der Zuschuss beantragt werden kann, welche Einkommensgrenzen es gibt und welche Unterlagen für die Beantragung benötigt werden, werden im Frühjahr 2026 bekanntgegeben.

  • Förderung von KlimaTickets
    Die Marktgemeinde Gössendorf fördert Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf beim Erwerb von KlimaTickets im Rahmen der nachstehenden Regelungen.
    • Übergangsregelung
      Alle KlimaTickets, die bis einschließlich 31.12.2025 ausgestellt wurden, werden noch nach der bisherigen Regelung gefördert.
    • Regelung ab 01.01.2026
      Für KlimaTickets, die ab dem 01.01.2026 ausgestellt werden, wird eine Förderung in Höhe von € 120,-- ausschließlich jenen Personen gewährt, die anspruchsberechtigt für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark sind. 
       Es gelten dabei die jeweils aktuellen Richtlinien des Landes Steiermark zum Heizkostenzuschuss.
       
       Die Förderung kann unmittelbar nach dem Erwerb des KlimaTickets beantragt werden, spätestens jedoch bis zum 31.01. des auf den Kauf folgenden Jahres 
       (z. B. Kauf des Klimatickets am 03.03.2026, Einreichfrist bis spätestens 31.01.2027).
       
       Wird das KlimaTicket vor Ablauf der Kartenlaufzeit vorzeitig zurückgegeben, ist die ausbezahlte Förderung anteilig bzw. zur Gänze zurückzuzahlen.

  • Förderung von TopTickets
    • Übergangsregelung
      Alle TopTickets, die bis einschließlich 31.12.2025 ausgestellt wurden, werden noch nach der bisherigen Regelung gefördert.
    • Regelung ab 01.01.2026
      Für TopTickets, die ab dem 01.01.2026 ausgestellt werden, wird eine Förderung in Höhe von € 60,- ausschließlich jenen Personen gewährt, die anspruchsberechtigt für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark sind.
       
       Die Förderung kann unmittelbar nach dem Erwerb des Tickets beantragt werden, spätestens jedoch bis zum 31.01. des auf den Kauf folgenden Jahres.

  • Verleih Klimaticket - Änderung ab 01.01.2026!
    Pro geliehenem Klimaticket wird eine Verleihgebühr von € 2,- / Tag verrechnet und können pro Person maximal 7 Tage pro Monat ausgeliehen werden.
     
    Kleiner Hinweis: Eine 1h Stundenkarte für die Zone 1 kostet zum Vollpreis € 3,20/Halbpreis € 1,60/ermäßigt 38 % € 2,10.
     Selbst, wenn Sie das Klimaticket nur für eine Fahrt ausborgen, ist es in den meisten Fällen billiger als der Kauf einer Stundenkarte.