Einen Neuantrag können Gössendorfer*innen, nach Terminvereinbarung, auch bei uns im Markgemeindeamt stellen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden. Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden. Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab zwölf Jahren mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst, die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden.
Benötigte Dokumente bei Erwachsenen
- Alter Reisepass
- Foto lt. EU Standard nicht älter als 6 Monate (als Nachweis dient die Rechnung oder das Datum auf dem Foto)
- Eventuelle Nachweise für Änderungen gegenüber dem bestehenden Pass (z.B. Namensänderung)
Benötigte Dokumente bei Minderjährigen
- Alter Reisepass falls vorhanden ansonsten die Geburtsurkunde und den Staatsbürgerschaftsnachweis
- Foto lt. EU Standard nicht älter als 6 Monate (als Nachweis dient die Rechnung oder das Datum auf dem Foto)
- Eventuelle Nachweise für Änderungen gegenüber dem bestehenden Pass (z.B. Namensänderung)
- Ausweis eines*einer Erziehungsberechtigten
- Heiratsurkunde der Eltern bzw. Nachweis/Bescheid über die Betrauung des Sorgerechtes
Gültigkeit & Gebühren ab 1. Juli 2025:
| Reisepass Erwachsener | 10 Jahre gültig | € 112,00 |
| Reisepass Minderjährig 12 bis 18 Jahre | 10 Jahre gültig | € 112,00 |
| Reisepass Minderjährig 2 bis 11 Jahre | 5 Jahre gültig | € 44,00 |
| Reisepass Minderjährig bis 2 Jahre | 2 Jahre gültig | => Normale Zustellung bei Erstausstellung: gebührenfrei (wenn noch kein anderes Reisedokument beantragt wurde) => Normale Zustellung bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses: € 44,00 |
Bitte informieren Sie sich bei uns, wann die Reisepassanträge an die Bezirkshauptmannschaft zur weiteren Bearbeitung übermittelt werden. Es könnte sich die Ausstellung sonst zeitlich verzögern.
Nähere Informationen: oesterreich.gv.at