Sprechstunden: Örtlicher Raumplaner DI Stefan Battyan jeden ersten Dienstag im Monat von 16:00 – 18:00 Uhr im Marktgemeindeamt Gössendorf jedoch nur bei telefonischer Voranmeldung! |
Sachverständige im Bauverfahren: Bau- und Benützung: Bausachverständiger und Baumeister |
Hochwasser - HQ30 und HQ100:
Wenn ein Grundstück bzw. ein Teil davon, welches/r von einer Bebauung betroffen ist, im Hochwasserabflussbereich HQ30 bzw. HQ100 liegt, ist – nach erfolgter Überprüfung durch die Baubehörde - gesondert um eine wasserrechtliche Bewilligung bei den zuständigen Stellen anzusuchen.
Öffentliche Straßen, öffentliches Wassergut (Bäche):
Bei Vorhaben (Bauten, Hecken udgl.) entlang eines öffentlichen Gutes (Gemeindestraße, L312, LB73 oder Bach) ist zusätzlich bei der zuständigen Stelle (Gemeinde bzw. Baubezirksleitung Steir. Zentralraum) um Bewilligung anzusuchen.
Lärmsanierungsgebiet - entlang der L312 bzw. LB73
Grundstücke die noch unbebaut sind und entlang der L312 bzw. LB73 liegen, weisen zumeist die Ausweisung „Bauland Aufschließungsgebiet“ auf.
Bei einer Bebauung ist daher eine Lärmfreistellung für Aufenthaltsräume sowie Terrassenbereiche (Aufenthaltsbereiche im Freien) udgl. erforderlich und wird im Zuge der Baueinreichung ein Lärmschutztechnisches Gutachten eingeholt.
Betriebsbauten (Neu, Zu- oder Umbauten)
Handelt es sich um betriebliche Neubauten, Zu- oder Umbauten ist - nach erfolgter Vorprüfung durch die Baubehörde - um die gewerbebehördliche Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung ansuchen.
Raumordnung
(Bebauungspläne, Umwidmungen, Flächenwidmungsplanrevision)
Damit ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann, ist grundsätzlich (bis auf wenige Ausnahmen) vorab eine Ausweisung in Bauland erforderlich.
Für eine mögliche Umwidmung müssen einige Faktoren beachtet werden, wie zB. die Einhaltung des ÖEK (Örtliches Entwicklungskonzept) in Verbindung mit der Siedlungsgrenze, Gefahrenzonen (Hochwasser, Lärmsanierung) udgl..
Bei Interesse bzw. Anfragen steht Ihnen das Bauamt sowie einmal im Monat der zuständige örtliche Raumplaner DI Stefan Battyan gerne zur Verfügung.
Weitere Sachverständige und zuständige Behörden
Lärmsanierung und Luftwärmepumpen: Normconsult ZT GmbH - Ingenieurbüro für Bauphysik, DI Hannes Veitsberger
Ausnahmegenehmigungen im Bauverbotsbereich sowie Zufahrtsgenehmigungen: Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum, Referat Straßenbau und Verkehrswesen, Tel.: 0316 / 877
Wasserrechtliche Genehmigungen für Bauten im HQ30: BH Graz-Umgebung, Umwelt- und Anlagenreferat, Bahnhofgürtel 85/III, Tel.: 0316 / 70 75
Telefon: | 0316 / 40 13 40 |
Fax: | 0316 / 40 13 40-7 |