Bürgerservice

Leistungen: 

  • Meldewesen
  • Sozialwesen
    • Anträge Mindestsicherung, Behindertenhilfe
    • Auszahlung bzw. Beantragung div. Zuschüsse  
        (Taxi, Eis, Bad, Elektrofahrrad usw.)
  • Fundwesen
  • Müll / Umwelt (Behälteränderungen, nicht durchgeführte Entleerungen bzw. kaputte Müllbehälter)
  • Verkauf von Gössendorf Gutscheinen
  • Formularausgabe

Meldepflicht

Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs übersiedelt oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Nähere Infos zu den einzelnen An- bzw. Abmeldeverfahren finden Sie unter Österreich.gv.at

Formular Meldezettel


Terminvereinbarung für ID Austria / Reisepässe / Personalausweise / Strafregisterauszüge

Eine Terminvereinbarung für die Beantragung von ID Austria, Reisepässen, Personalausweisen und Strafregisterauszügen ist notwendig! Termine können Sie telefonisch unter 0316 / 40 13 40  oder per E-Mail unter buergerservice@goessendorf.com vereinbaren.

ID Austria

Die ID Austria ist Ihre persönliche Unterschrift, mit der Sie sich im Internet eindeutig identifizieren können. Sie ermöglicht es Ihnen sich online auszuweisen, digitale Services zu nutzen und Dokumente zu unterschreiben. Die elektronische Unterschrift ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.

Ihre Vorteile:

  • Amtswege komfortable online durchführen und eServices der Wirtschaft nutzen
  • Dokumente rechtssicher elektronisch unterschreiben
  • elektronischen Zustellung behördlicher Schriftstücke
  • Digitale Ausweise wie z.B. den Führerschein am Smartphone vorweisen
  • Hoher Sicherheitsstandard durch Zwei-Faktor-Authentifizierung und kostenfreie Nutzung

 So kommen Sie zu Ihrer ID Austria:

Persönliche Aktivierung in einer der Registrierungsbehörden z.B. bei der Marktgemeinde Gössendorf nach Terminvereinbarung. 

 Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen. Ein Bezug zum Inland muss gegeben und nachweisbar sein wie z.B. Nachweis über Wohnsitz, Beschäftigungsverhältnis oder Geschäftstätigkeit im Inland.

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 14. Lebensjahr
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Aktuelles Passfoto laut EU-Standard
  • Smartphone mit Fingerabdruck oder Gesichtserkennung und die Installation der App „Digitales Amt“ oder ein alternativer geeigneter Authentifizierugsfaktor (FIDO-Sicherheitsschlüssel

Auf www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsbehoerden.html finden Sie eine Liste der Registrierungsbehörden.

Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/id-austria.html

Reisepass

Einen Neuantrag können Gössendorfer*innen auch bei uns im Markgemeindeamt stellen.

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden. Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden. Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab zwölf Jahren mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst, die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden.

Gebühren - Gültigkeit - erforderliche Unterlagen/Dokumente

Benötigte Dokumente bei Erwachsenen:

  • Alter Reisepass 
  • Foto lt. EU Standard nicht älter als 6 Monate (als Nachweis dient die Rechnung oder das Datum auf dem Foto) 
  • Eventuelle Nachweise für Änderungen gegenüber dem bestehenden Pass (z.B. Namensänderung)

Benötigte Dokumente bei Minderjährigen:

  • Alter Reisepass falls vorhanden ansonsten die Geburtsurkunde und den Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Foto lt. EU Standard nicht älter als 6 Monate (als Nachweis dient die Rechnung oder das Datum auf dem Foto) 
  • Eventuelle Nachweise für Änderungen gegenüber dem bestehenden Pass (z.B. Namensänderung)
  • Ausweis eines*einer Erziehungsberechtigten
  • Heiratsurkunde der Eltern bzw. Nachweis/Bescheid über die Betrauung des Sorgerechtes
Reisepass Erwachsener10 Jahre gültig€ 75,90
Reisepass Minderjährig 12-18 Jahre10 Jahre gültig€ 75,90
Reisepass Minderjährig 2-11 Jahre5 Jahre gültig€ 30,00
Reisepass Minderjährig bis 2 Jahre2 Jahre gültiggebührenfrei


Bitte informieren Sie sich bei uns, wann die Reisepassanträge an die Bezirkshauptmannschaft zur weiteren Bearbeitung übermittelt werden. Es könnte sich die Ausstellung sonst zeitlich verzögern.

Nähere Informationen: oesterreich.gv.at

Personalausweis

Einen Neuantrag können Gössendorfer*innen auch bei uns im Markgemeindeamt stellen.

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde persönlich gestellt werden. Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Gebühren - Gültigkeit

Personalausweis ab dem 16. Geburtstag10 Jahre gültig€ 61,50
Personalausweis Minderjährige 12 bis 16 Jahre10 Jahre gültig€ 26,30
Personalausweis Minderjährige 2 bis 12 Jahre5 Jahre gültig€ 26,30
Personalausweis Minderjährige bis 2 Jahre2 Jahre gültiggebührenfrei 


Nähere Informationen: oesterreich.gv.at

Strafregisterauszug

Die Strafregisterbescheinigung (Früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Hinweis: 
Der Strafregisterauszug ist persönlich und nur unter Vorlage eines Lichtbildausweises (Heirats- oder Scheidungs- und/oder Geburtsurkunde, falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität des/der AntragstellerIn nicht einwandfrei festgestellt werden kann) im Gemeindeamt zu beantragen.
Gebühren:
>> Strafregisterantrag allgemein, gültig für 6 Monate: € 30,70
>> Mit dem Vermerk „dient nur zur Vorlage bei ….“, gültig nur für die vorzulegende Stelle: € 16,40
 
Darum ist es notwendig, sollte der Auszug nur für eine bestimmte Stelle (z.B. bestimmte Firma) benötigt werden, den Namen und die Anschrift dieser gleich mitzubringen.

Quelle und weitere Informationen: oesterreich.gv.at


Hundeabgabe

Was ist die Hundeabgabe?

Ab dem Alter von drei Monaten muss in der Marktgemeinde Gössendorf eine jährliche Abgabe geleistet werden, die Hundeabgabe (auch bekannt als sogenannte „Hundesteuer“).

Erforderliche Dokumente für die Anmeldung:

  • ausgefülltes Anmeldeformular inkl. Angabe der Mikrochip-Nummer Ihres Hundes
  • Registernummer des Stammdaten-Satzes gem. § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 3b Abs. 7 Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
  • wenn erforderlich: notwendiger Hundekundenachweis (nach § 3b Abs. 8 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes)

Hundewiese in Thondorf und Hausmannstätten!

Im Naherholungsgebiet Auwiesen in Thondorf hat die Stadt Graz mit finanzieller Unterstützung der Marktgemeinde Gössendorf eine Hundewiese eingerichtet. Auch bei der Errichtung der Hundewiese in Hausmannstätten hat sich die Marktgemeinde Gössendorf finanziell beteiligt.

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