Leistungen:
- Meldewesen
- Sozialwesen
- Anträge Mindestsicherung, Behindertenhilfe
- Auszahlung bzw. Beantragung div. Zuschüsse für Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf
(Taxi, Eis, Bad, Elektrofahrrad usw.)
=> Die Abrechnung der Zuschüsse muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten beantragt werden, ausgenommen der Förderung für Klimatickets (siehe Förderungen)
- Beantragung von ID Austria, Reisepässen und Personalausweisen
=> Terminvereinbarung ist notwendig!
=> Ausschließlich für Personen die in Gössendorf gemeldet sind.
=> Nähe Informationen finden Sie im Abschnitt "Terminvereinbarung für ID Austria / Reisepässe / Personalausweise / Strafregisterauszüge" unten. - Aufstellung von Strafregisterauszügen
=> Nähe Informationen finden Sie im Abschnitt "Terminvereinbarung für ID Austria / Reisepässe / Personalausweise / Strafregisterauszüge" unten. - Fundwesen
- Müll / Umwelt (Behälteränderungen, nicht durchgeführte Entleerungen bzw. kaputte Müllbehälter)
- Verkauf von Gössendorf Gutscheinen
- Formularausgabe
Meldepflicht
Wer nach Österreich zieht, innerhalb Österreichs übersiedelt oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Nähere Infos zu den einzelnen An- bzw. Abmeldeverfahren finden Sie unter Österreich.gv.at
Formular Meldezettel
Terminvereinbarung für ID Austria / Reisepässe / Personalausweise / Strafregisterauszüge
Eine Terminvereinbarung für die Beantragung von ID Austria, Reisepässen, Personalausweisen und Strafregisterauszügen ist notwendig! Termine können Sie telefonisch unter 0316 / 40 13 40 oder per E-Mail unter buergerservice@goessendorf.com vereinbaren.
Die Registrierung können Gössendorfer*innen, nach Terminvereinbarung, auch bei uns im Markgemeindeamt durchführen lassen.
Die ID Austria ist Ihre persönliche Unterschrift, mit der Sie sich im Internet eindeutig identifizieren können. Sie ermöglicht es Ihnen sich online auszuweisen, digitale Services zu nutzen und Dokumente zu unterschreiben. Die elektronische Unterschrift ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.
Ihre Vorteile:
- Amtswege komfortable online durchführen und eServices der Wirtschaft nutzen
- Dokumente rechtssicher elektronisch unterschreiben
- elektronischen Zustellung behördlicher Schriftstücke
- Digitale Ausweise wie z.B. den Führerschein am Smartphone vorweisen
- Hoher Sicherheitsstandard durch Zwei-Faktor-Authentifizierung und kostenfreie Nutzung
So kommen Sie zu Ihrer ID Austria:
Persönliche Aktivierung in einer der Registrierungsbehörden z.B. bei der Marktgemeinde Gössendorf nach Terminvereinbarung.
=> Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen. Ein Bezug zum Inland muss gegeben und nachweisbar sein wie z.B. Nachweis über Wohnsitz, Beschäftigungsverhältnis oder Geschäftstätigkeit im Inland.
Voraussetzungen:
- Vollendetes 14. Lebensjahr
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Aktuelles Passfoto laut EU-Standard
- Smartphone mit Fingerabdruck oder Gesichtserkennung und die Installation der App „Digitales Amt“ oder ein alternativer geeigneter Authentifizierugsfaktor (FIDO-Sicherheitsschlüssel
Auf www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsbehoerden.html finden Sie eine Liste der Registrierungsbehörden.
Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/id-austria.html.
Einen Neuantrag können Gössendorfer*innen, nach Terminvereinbarung, auch bei uns im Markgemeindeamt stellen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden. Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden. Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab zwölf Jahren mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst, die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden.
Benötigte Dokumente bei Erwachsenen
- Alter Reisepass
- Foto lt. EU Standard nicht älter als 6 Monate (als Nachweis dient die Rechnung oder das Datum auf dem Foto)
- Eventuelle Nachweise für Änderungen gegenüber dem bestehenden Pass (z.B. Namensänderung)
Benötigte Dokumente bei Minderjährigen
- Alter Reisepass falls vorhanden ansonsten die Geburtsurkunde und den Staatsbürgerschaftsnachweis
- Foto lt. EU Standard nicht älter als 6 Monate (als Nachweis dient die Rechnung oder das Datum auf dem Foto)
- Eventuelle Nachweise für Änderungen gegenüber dem bestehenden Pass (z.B. Namensänderung)
- Ausweis eines*einer Erziehungsberechtigten
- Heiratsurkunde der Eltern bzw. Nachweis/Bescheid über die Betrauung des Sorgerechtes
Gültigkeit & Gebühren ab 1. Juli 2025:
| Reisepass Erwachsener | 10 Jahre gültig | € 112,00 |
| Reisepass Minderjährig 12 bis 18 Jahre | 10 Jahre gültig | € 112,00 |
| Reisepass Minderjährig 2 bis 11 Jahre | 5 Jahre gültig | € 44,00 |
| Reisepass Minderjährig bis 2 Jahre | 2 Jahre gültig | => Normale Zustellung bei Erstausstellung: gebührenfrei (wenn noch kein anderes Reisedokument beantragt wurde) => Normale Zustellung bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses: € 44,00 |
Bitte informieren Sie sich bei uns, wann die Reisepassanträge an die Bezirkshauptmannschaft zur weiteren Bearbeitung übermittelt werden. Es könnte sich die Ausstellung sonst zeitlich verzögern.
Nähere Informationen: oesterreich.gv.at
Einen Neuantrag können Gössendorfer*innen, nach Terminvereinbarung, auch bei uns im Markgemeindeamt stellen.
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde persönlich gestellt werden. Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Gültigkeit & Gebühren ab 1. Juli 2025
| Personalausweis ab 16 Jahren | 10 Jahre gültig | € 91,00 |
| Personalausweis Minderjährige 12 bis 18 Jahre | 10 Jahre gültig | € 39,00 |
Personalausweis Minderjährige 2 bis 11 Jahre
| 5 Jahre gültig | € 39,00
|
| Personalausweis Minderjährige bis 2 Jahre | 2 Jahre gültig | => Bei Erstausstellung: gebührenfrei (wenn noch kein anderes Reisedokument beantragt wurde) => Bei Beantragung eines weiteren Personalausweises: € 39,00 |
Nähere Informationen: oesterreich.gv.at
Die Strafregisterbescheinigung (Früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis; für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, die die Einholung von Informationen aus diesem Staat verlangen: Nachweis der Staatsangehörigkeit/en – z.B. durch Reisepass oder Personalausweis)
- Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
- Bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht
- Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" bzw. "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" bzw. eine "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ zusätzlich: vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung => Bestätigung des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation
Gebühren:
- Strafregisterantrag allgemein: € 44,10
- Mit dem Vermerk „dient nur zur Vorlage bei ….“, gültig nur für die vorzulegende Stelle: € 23,10
Darum ist es notwendig, sollte der Auszug nur für eine bestimmte Stelle (z.B. bestimmte Firma) benötigt werden, den Namen und die Anschrift dieser gleich mitzubringen. - Beilagengebühr: € 6,- (pro Bogen)
Die Beilagengebühr ist insbesondere in jenen Fällen zu entrichten, in denen eine Bestätigung des (zukünftigen) Arbeitsgebers, dass die Bescheinigung für die Ausübung der Tätigkeit benötigt wird, beigelegt wird. (z.B. Kinder- und Jugendfürsorge)
Quelle und weitere Informationen: oesterreich.gv.at
Auszahlung bzw. Beantragung div. Zuschüsse und Förderungen
(Taxi, Eis, Bad, Elektrofahrrad usw.)
Die Marktgemeinde Gössendorf unterstützt Sie gerne mit div. Zuschüssen in nachfolgenden Bereichen. Antragsberechtigt sind alle Gössendorfer*innen die ihren Hauptwohnsitz in Gössendorf haben.
Die Beantragung muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich unter Vorlage der Originalrechnungen im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten erfolgen.
Nähe Informationen zu den einzelnen Zuschüssen/Förderungen finden Sie unter folgendem Link: Gössendorf - Zentrum - Services & Informationen - Services - Förderungen
- Taxifahrten (Einrichtungen des Gesundheitswesens, (Haupt-)Verkehrsknotenpunkten und Freizeiteinrichtungen)
- Eislaufen - Kalsdorf und Hart bei Graz (50 % des Eintritts)
- Fahrsicherheitstraining für Führerscheinneulinge Klasse B
- Hallenbad - Kalsdorf und Hart bei Graz (50 % des Eintritts ohne Sauna)
- KlimaTickets (Beantragung nach Ablauf des Klimatickets)
- Schulkostenbeiträge für Schulprojektwochen (für schulpflichtige Kinder)
- TopTickets für Schüler*innen und Studierende
- Ankauf eines Elektrofahrrades oder Elektromopeds
- Musikkurse für Kinder und Jugendliche (Beantragung nach Überweisung der letzten Teilzahlung)
Hundeabgabe
Was ist die Hundeabgabe?
Ab dem Alter von drei Monaten muss in der Marktgemeinde Gössendorf eine jährliche Abgabe geleistet werden, die Hundeabgabe (auch bekannt als sogenannte „Hundesteuer“).
Erforderliche Dokumente für die Anmeldung:
- ausgefülltes Anmeldeformular inkl. Angabe der Mikrochip-Nummer Ihres Hundes
- Registernummer des Stammdaten-Satzes gem. § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 3b Abs. 7 Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- wenn erforderlich: notwendiger Hundekundenachweis (nach § 3b Abs. 8 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes)
Hundewiese in Thondorf und Hausmannstätten!
Im Naherholungsgebiet Auwiesen in Thondorf hat die Stadt Graz mit finanzieller Unterstützung der Marktgemeinde Gössendorf eine Hundewiese eingerichtet. Auch bei der Errichtung der Hundewiese in Hausmannstätten hat sich die Marktgemeinde Gössendorf finanziell beteiligt.