Unsere Leistungsträger.pdf (0.03 MB)
Zonierung Räumliches Leitbild.pdf (0.12 MB)
Richtlinien der Marktgemeinde Gössendorf gültig ab 19.03.2016.
Hier sind die wichtigsten Richtlinien wie Bebauungsweise, Dachformen, Dichte, Grad udgl. enthalten.
KFZ-Stellplatzverordnung.pdf (1.42 MB)
Versiegelungsabminderungsberechnung.pdf (0.09 MB)
Berechnung der versiegelten Fläche
Schwimmbadbroschüre.pdf (1.34 MB)
Radon.pdf (0.51 MB)
Baukultur Bauen im Steirischen Zentralraum - Weil Baukultur uns alle betrifft.pdf (0.57 MB)
Hochwasser - HQ30 und HQ100:
Wenn ein Grundstück bzw. ein Teil davon, welches/r von einer Bebauung betroffen ist, im Hochwasserabflussbereich HQ30 bzw. HQ100 liegt, ist – nach erfolgter Überprüfung durch die Baubehörde - gesondert um eine wasserrechtliche Bewilligung bei den zuständigen Stellen anzusuchen.
Öffentliche Straßen, öffentliches Wassergut (Bäche):
Bei Vorhaben (Bauten, Hecken udgl.) entlang eines öffentlichen Gutes (Gemeindestraße, L312, LB73 oder Bach) ist zusätzlich bei der zuständigen Stelle (Gemeinde bzw. Baubezirksleitung Steir. Zentralraum) um Bewilligung anzusuchen.
Lärmsanierungsgebiet - entlang der L312 bzw. LB73
Grundstücke die noch unbebaut sind und entlang der L312 bzw. LB73 liegen, weisen zumeist die Ausweisung „Bauland Aufschließungsgebiet“ auf. Bei einer Bebauung ist daher eine Lärmfreistellung für Aufenthaltsräume sowie Terrassenbereiche (Aufenthaltsbereiche im Freien) udgl. erforderlich und wird im Zuge der Baueinreichung ein Lärmschutztechnisches Gutachten eingeholt.
Betriebsbauten (Neu, Zu- oder Umbauten)
Handelt es sich um betriebliche Neubauten, Zu- oder Umbauten ist - nach erfolgter Vorprüfung durch die Baubehörde - um die gewerbebehördliche Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung ansuchen.