Bauamt

WICHTIGER HINWEIS ZUM PARTEIENVERKEHR:

Sollte eine persönliche Vorsprache im Amt erforderlich sein, bitten wir Sie um vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung!




Sie haben vor zu bauen, Ihr Haus zu sanieren, Ihren Garten umzugestalten, einen Pool, ein Caport oder eine Einfriedung zu errichten, dann 

finden Sie hier angeführt sämtliche wichtigen Vorinformationen.




Flächenwidmungsplan 5.00 - rechtskräftig 19.3.2016

Hier finden Sie den Kataster, Luftbilder sowie Flächenwidmungsplanausweisungen der jeweiligen Grundstücke:

Flächenwidmungsplan

Nähere Angaben über Gefahrenzonen und Sanierungsgebiete (Lärmzone, Hochwasser udgl.) sowie zwischenzeitige Flächenwidmungsplanänderungen und Teilungen sind bitte separat im Bauamt anzufragen! Stand 19.03.2016! Daten ohne Gewähr!




Weitere Informationen zur Bebauung:

Unsere Leistungsträger.pdf (0.03 MB)

Zonierung Räumliches Leitbild.pdf (0.12 MB)

Richtlinien der Marktgemeinde Gössendorf gültig ab 19.03.2016. 
Hier sind die wichtigsten Richtlinien wie Bebauungsweise, Dachformen, Dichte, Grad udgl. enthalten.

KFZ-Stellplatzverordnung.pdf (1.42 MB)

Versiegelungsabminderungsberechnung.pdf (0.09 MB)

Berechnung der versiegelten Fläche

Schwimmbadbroschüre.pdf (1.34 MB)

Radon.pdf (0.51 MB)

Baukultur Bauen im Steirischen Zentralraum - Weil Baukultur uns alle betrifft.pdf (0.57 MB)


Hochwasser - HQ30 und HQ100: 

Wenn ein Grundstück bzw. ein Teil davon, welches/r von einer Bebauung betroffen ist, im Hochwasserabflussbereich HQ30 bzw. HQ100 liegt, ist – nach erfolgter Überprüfung durch die Baubehörde - gesondert um eine wasserrechtliche Bewilligung bei den zuständigen Stellen anzusuchen.

Öffentliche Straßen, öffentliches Wassergut (Bäche): 

Bei Vorhaben (Bauten, Hecken udgl.) entlang eines öffentlichen Gutes (Gemeindestraße, L312, LB73 oder Bach) ist zusätzlich bei der zuständigen  Stelle (Gemeinde bzw. Baubezirksleitung Steir. Zentralraum) um Bewilligung anzusuchen.

Lärmsanierungsgebiet -  entlang der L312 bzw. LB73 

Grundstücke die noch unbebaut sind und entlang der L312 bzw. LB73 liegen, weisen zumeist die Ausweisung „Bauland Aufschließungsgebiet“ auf. Bei einer Bebauung ist daher eine Lärmfreistellung für Aufenthaltsräume sowie Terrassenbereiche (Aufenthaltsbereiche im Freien) udgl. erforderlich und wird im Zuge der Baueinreichung ein Lärmschutztechnisches Gutachten eingeholt.

Betriebsbauten (Neu, Zu- oder Umbauten)

Handelt es sich um betriebliche Neubauten, Zu- oder Umbauten ist - nach erfolgter Vorprüfung durch die Baubehörde - um die gewerbebehördliche Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung ansuchen.




Raumordnung

(Bebauungspläne, Umwidmungen, Flächenwidmungsplanrevision)

Damit ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann, ist grundsätzlich (bis auf wenige Ausnahmen) vorab eine Ausweisung in Bauland erforderlich.

Für eine mögliche Umwidmung müssen einige Faktoren beachtet werden, wie zB. die Einhaltung des ÖEK (Örtliches Entwicklungskonzept) in Verbindung mit der Siedlungsgrenze, Gefahrenzonen (Hochwasser, Lärmsanierung) udgl..

Bei Interesse bzw. Anfragen steht Ihnen das Bauamt sowie einmal im Monat der zuständige örtliche Raumplaner DI Stefan Battyan gerne zur Verfügung.

Ansuchen Umwidmung.pdf (0.11 MB)

Antragsformular Vollwertigkeit.pdf (0.11 MB)




Weitere Sachverständige und zuständige Behörden:

Lärmsanierung und Luftwärmepumpen: 
Normconsult ZT GmbH - Ingenieurbüro für Bauphysik, DI Hannes Veitsberger

Hochwasserabflussuntersuchungen, Gutachten im Bauverfahren: 
werner consult ziviltechnikergmbh -  DI Christoph Braunstein

Ausnahmegenehmigungen im Bauverbotsbereich sowie Zufahrtsgenehmigungen: 
Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum, Referat Straßenbau und Verkehrswesen, Tel.: 0316 / 877

Wasserrechtliche Genehmigungen für Bauten im HQ30 sowie für Grundwasserwärmepumpen und Tiefenbohrungen: 
BH Graz-Umgebung, Umwelt- und Anlagenreferat, Bahnhofgürtel 85/III, Tel.: 0316 / 70 75

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Sprechstunden:

Örtlicher Raumplaner DI Stefan Battyan jeden ersten Dienstag im Monat von 16:00 – 18:00 Uhr im Marktgemeindeamt Gössendorf jedoch nur bei telefonischer Voranmeldung!

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Sachverständige im Bauverfahren:

Bau- und Benützung: Bausachverständiger und Baumeister

Ing. Josef Greiner

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Heizungsanlagen, Kamine: Rauchfangkehrermeister

Ferdinand Ronck, Tel.: 0316 / 46 58 64


Kontakt

Mitarbeiter