Es wird im Jahr 2026 wieder durch das Amt der Stmk. Landesregierung, in Zusammenarbeit mit den Sozialhilfeverbänden, eine Erholungsaktion für Senioren durchgeführt. Der Marktgemeinde Gössendorf wurde für den heurigen Seniorenurlaub zum
Gasthof Mooswirt in Landl
vom 15. bis 22. September 2026
ein Platz zur Verfügung gestellt.
Antragsberechtigung:
Eine Teilnahme ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- die Vollendung des 60. Lebensjahres bis 31. Dezember des laufenden Jahres
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gössendorf oder Angehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes mit ununterbrochenem Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens 5 Jahren
- das Gesamtnettoeinkommen darf die Einkommensgrenze nicht übersteigen
- das Zurechtfinden ohne Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht am Urlaubsort muss gewährleistet sein (Pflegestufe 1 und 2)
- Bei Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit ist die Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht von einem Angehörigen oder einer anderen pflegenden Person (Nachbar, Freund, etc.) zu gewährleisten. In diesen Fällen können die Pflegestufe der*des Teilnehmer*in der Urlaubsaktion 3 oder höchstens 4 betragen, wenn diese mit der Unterbringung in einem Zweibettzimmer einverstanden sind.
Richtsätze:
- für alleinlebende Personen: € 1.589,41 (netto)
- für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 2.385,80 (netto)
(Achtung, bei 14 Gehältern/ Pensionen auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!)
Höchstsatz für das Ausgedinge:
- Für alleinlebende Personen: € 171,41
- Für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 257,00
Als Einkommen gelten insbesondere nicht:
Pflegegelder, Diätzuschüsse, Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge, Ruhegeld für Pflegepersonen (Pflegeeltern) des Landes Steiermark und Wohnunterstützung
Die Anträge sind ab sofort im Marktgemeindeamt Gössendorf erhältlich und müssen bis spätestens 29. Juni 2026 ausgefüllt und nötigenfalls vom Arzt bestätigt abgegeben werden.