Es wird im Jahr 2025 wieder durch das Amt der Stmk. Landesregierung, in Zusammenarbeit mit den Sozialhilfeverbänden, eine Erholungsaktion für Senioren durchgeführt.
Der Marktgemeinde Gössendorf wurde für den heurigen Seniorenurlaub
nach St. Jakob im Walde, Landesgasthof Pink
vom 9. bis 16. September 2025
ein Platz zur Verfügung gestellt.
Antragsberechtigung:
Eine Teilnahme ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- die Vollendung des 60. Lebensjahres bis 31. Dezember des laufenden Jahres
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Angehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes
- Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gössendorf
- das Gesamtnettoeinkommen darf die Einkommensgrenze nicht übersteigen
- das Zurechtfinden ohne Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht am Urlaubsort muss gewährleistet sein (Pflegestufe 1 und 2)
- Bei Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit ist die Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht von einem Angehörigen oder einer anderen pflegenden Person (Nachbar, Freund, etc.) zu gewährleisten. In diesen Fällen können die Pflegestufen der Teilnehmer*in der Urlaubsaktion 3 oder höchstens 4 betragen, wenn diese mit der Unterbringung in einem Zweibettzimmer einverstanden sind.
Richtsätze:
- für alleinlebende Personen: € 1.547,62 (netto)
- für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 2.323,07 (netto)
(Achtung, bei 14 Gehältern/ Pensionen auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!)
Höchstsatz für das Ausgedinge:
- für alleinlebende Personen: € 166,90
- für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 250,25
Als Einkommen gelten insbesondere nicht:
Pflegegelder, Diätzuschüsse, Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge, Ruhegeld für Pflegeeltern, Wohnungsunterstützung
Die Anträge sind ab sofort im Marktgemeindeamt Gössendorf erhältlich und müssen bis spätestens 27.06.2025 ausgefüllt und nötigenfalls vom Arzt bestätigt abgegeben werden.