Abfuhrtermine 2025
Umweltkalender/Abfuhrtermine 2025

Müllbehälter und Säcke 1 Tag vor der ABOLUNG bereitstellen!
Sollte ein Behälter nicht entleert worden sein, bitte geben Sie dies dem Bürgerservice bekannt.
Sperrmülltermine 2025
- 10. Jänner
- 24. Jänner
- 7. Februar
- 21. Februar
- 7. März
- 21. März
- 4. April
- 18. April
- 2. Mai
- 16. Mai
- 30. Mai
- 13. Juni
- 27. Juni
- 11. Juli
- 25. Juli
- 8. August
- 22. August
- 5. September
- 19. September
- 3. Oktober
- 17. Oktober
- 31. Oktober
- 14. November
- 28. November
- 12. Dezember
- 17. Jänner
- 31. Jänner
- 14. Februar
- 28. Februar
- 14. März - Abgesagt
- 28. März
- 11. April
- 25. April
- 9. Mai
- 23. Mai
- 6. Juni
- 20. Juni
- 4. Juli
- 18. Juli
- 1. August
- 14. August
- 29. August
- 12. September
- 26. September
- 10. Oktober
- 24. Oktober
- 7. November
- 21. November
- 5. Dezember
Umstellung Glassammlung ab 18.06.2025
In Gössendorf werden an insgesamt 16 Standorten neue, einheitliche Altglascontainer der modernsten Art aufgestellt. Sie sind lärmgedämmt und haben spezielle Einwurföffnungen, welche zusätzlich die Lärmentwicklung beim Einwerfen der Flaschen und Gläser gering halten. Alle alten Altglasbehälter werden abgezogen, dadurch muss das Sammelfahrzeug weniger Standorte anfahren. Die Verkehrs- und Lärmbelastung bei der Altglasentsorgung und bei der Entleerung der Container trifft somit viel weniger Anrainer und wird deutlich reduziert. Die neuen Standorte sind so gewählt, dass Sie auf Ihren alltäglichen Wegen an einem Container vorbeikommen – da nehmen Sie Ihr Altglas einfach mit.
Wir bedanken uns jetzt schon für Ihre Kooperation!
=> Infoblatt: Umstellung der Glassammlung in Gössendorf ab 18.06.2025
Kurz zusammengefasst:
- effizientere Standortverteilung, weniger Liegenschaften von Störungen belastet
- größere Container an gut erreichbaren Sammelstellen
- einheitliches Erscheinungsbild durch die neuen Container
- weniger Lärmentwicklung durch spezielle Einwurföffnungen
- weniger Platzbedarf für die Entsorgung von Glasverpackungen
Die neuen Standorte der Altglascontainer sind größtenteils bestehende Sammelstellen:
- Park Thondorf / neben Sattlerstraße 15
- Park & Ride / Bundesstraße Höhe Raababach
- Mehrzweckhalle / Sportplatzstraße 60
- Bauhof / Kanalweg, Zufahrt Murauenstraße
- Parkplatz südl. Kapelle Dörfla
- Lindenstraße Haltestelle
- Bauhof Süd / Lager, Dorfstraße 57
- Alleeweg
- Falkenweg
- Fa. Hubmann-Bau Parkplatz / Hauptstraße/Wachtelgasse
- Ahornweg
- Weidenweg / Parkplatz
- Querstraße / Mitte
- Bundesstraße 165
- Bundesstraße / Einfahrt Schulstraße
- Grambachweg
Zusätzliche Abgabemöglichkeit für Altspeiseöl in Gössendorf
Zusätzlich zur der bestehenden Altspeiseölsammlung im Altstoffsammelzentrum an Freitagen zu den Sperrmüllterminen, besteht nun die Möglichkeit, Ihr gebrauchtes Speisefett in gebrauchten Ölplastikflaschen oder Speiseölkanistern abgefüllt und fest verschlossen an Sammelstellen in Ihrer Nähe rund um die Uhr zu entsorgen. Mit dieser zusätzlichen Altspeiseölsammlung schonen Sie nicht nur den Kanal, sondern auch die Umwelt.
Standorte der Sammelbehälter für Altspeiseöl in Gössendorf:
- Sattlerstraße beim Park
- P&R nördl. Raababach an der B73
- Altstoff sammelzentrum
- „Altes Feuerwehrhaus“ Gössendorf
- Volksschule Gössendorf
Ihnen werden kostenlose Trichter zur Altspeisefettsammlung im Gemeindeamt zur Verfügung gestellt. (Solange der Vorrat reicht.)
Nähere Informationen wie z.B.:
- Vorteile der Altspeisenfettsammlung
- Was darf in die Containern rein bzw. was darf nicht rein
- Wie läuft die Entsorgung genau ab
finden Sie im Folder:
Altspeisefettsammlung Folder
Empfehlung zu lärmbelästigenden Arbeiten
Mit dem Frühjahr und dem warmen Temperaturen beginnen auch wieder die Arbeiten im Freien und steigen die Beschwerden über Lärm verursachende Arbeiten wie z.B. Rasenmähen, Motorsägen udgl.
Wir möchten daher wieder die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Gössendorf erlassene Empfehlung in Erinnerung rufen:
"Alle haben das Recht, nach einem arbeitsreichen Tag oder einer anstrengenden Woche ihre verdiente Ruhe am Abend bzw. Sonn- und Feiertagen zu haben und nicht durch aufreizenden Lärm gestört zu werden. Ordnung und Rücksichtnahme auf andere sind in einem Gemeinschaftsleben unumgänglich! Sie werden nun in Ihrem Interesse gebeten, alle den Nachbarn störende und Lärm verursachende Arbeiten von
Montag bis Freitag: von 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 19:00 Uhr
sowie am Samstag von 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr durchzuführen.
An Sonn- und Freitagen bitten wir Sie, lärmbelästigende Arbeiten zu unterlassen."
Im Sinne einer guten nachbarschaftlichen Beziehung werden Sie gebeten, diese Empfehlung zu befolgen.
Danke für Ihr Verständnis!