Die Steiermärkische Landesregierung hat wieder einen Heizkostenzuschuss für den Winter 2024/2025 beschlossen. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von EUR 340,-- für alle Heizungsanlagen angewiesen.
Achtung wichtige Neuerungen für die Förderperiode 2025/2026:
- Das im Vorjahr bereitgestellte Onlineformular steht den Bürgerinnen und Bürgern nicht weiter zur Verfügung; Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.
- Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten vorlegen.
- Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen unterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind.
- Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.
Weitere RICHTLINIEN für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark finden Sie hier:
Richtlinien_Heizkostenzuschuss_ 2025/2026.pdf (0.16 MB)
