Die Einreichung von Rechnungen für Förderungen der Marktgemeinde Gössendorf (z. B. Taxi, Eislaufen, Hallenbad, E-Bike usw.) aus dem Jahr 2025 ist bis einschließlich 31. Jänner 2026 möglich. Die Beantragung muss bis 31. Jänner 2026 persönlich unter Vorlage der Originalrechnungen im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten erfolgen bzw. per E-Mail an buchhaltung@goessendorf.com. Nach diesem Termin können Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Die einzige Ausnahme ist die Förderung der Klimatickets. Diese wird immer erst nach Ablauf des Klimatickets, unter Vorlage des Fahrscheins und der Originalrechnung, ausbezahlt.
Wichtige Änderung für TopTickets:
Ab sofort gilt die Einreichfrist für TopTickets von Schüler*innen, Lehrlingen und Studierenden ebenfalls bis 31. Jänner des Folgejahres. Wichtig ist hierbei, wann der Fahrschein ausgestellt wurde. Die Förderung kann mit Vorlage des Fahrausweises jederzeit innerhalb der Frist beantragt werden. Eine spätere Auszahlung ist nicht mehr möglich.
Die TopTickets für das Schuljahr bzw. Wintersemester 2025/2026 müssen dementsprechend bis spätestens 31. Jänner 2026 im Gemeindeamt eingereicht werden, da diese im Jahr 2025 ausgestellt wurden.