Förderung von erneuerbarer Energie / Ökoförderung

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gössendorf hat einstimmig beschlossen, einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von EUR 300,-- zu gewähren für Moderne Holzheizungen (Pellets, Hackschnitzel ua.), Wärmepumpen und Solaranlagen unter Einhaltung der Vorgaben. 

Für Förderungen des Landes gibt es nähere Information unter www.ich-tus.steiermark.at/link/gefoerderte-energieberatung.

Wenn von Seiten des Landes Steiermark eine Förderung in Anspruch genommen wird, ist das „Bestätigungsblatt für Online Förderungsanträge des Landes Steiermark“ der Gemeinde zwecks Bestätigung vorzulegen. Hierzu ist vorab auf dem Blatt die Bestätigung des befugten Unternehmens anzubringen. Ebenso sind detaillierte Rechnungen und deren Zahlungsbelege sowie Fotodokumentation für den Erhalt der Förderung dem Antrag anzuschließen. 

Ist keine Förderung beim Land möglich, ist das ua. „Ansuchen Ökoförderung“, die Übernahmebestätigung der ausführenden Fachfirma auf der Rückseite des Förderantrages, detaillierte Rechnungen und deren Zahlungsbelege samt Fotodokumentation für den Erhalt der Förderung von EUR 300,-- vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass für eine Gewährung der Förderung die Errichtung, Übergabe sowie Bestätigung der erfolgreichen Inbetriebnahme von Anlagen nur von einem aufgrund der gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmen durchgeführt werden muss und ist somit die Rückseite des Förderantrages vom befugten Unternehmen zu bestätigen! 

Ansuchen Ökoförderung

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Zusätzlich werden von der Gemeinde auch Photovoltaikanlagen mit EUR 300,-- gefördert.

Von Seiten der Marktgemeinde Gössendorf gibt es zum Beantragen der Photovoltaikanlagen das ua. Formular. Hierzu muss die ordnungsgemäße Bestätigung der ausführenden Fachfirma auf der Rückseite des Förderantrages, detaillierte Rechnungen und deren Zahlungsbelege samt Fotodokumentation (Foto vom Dach) vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass für eine Gewährung der Förderung die Errichtung, Übergabe sowie Bestätigung der erfolgreichen Inbetriebnahme von Anlagen nur von einem aufgrund der gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmen durchgeführt werden muss und ist somit die Rückseite des Förderantrages vom befugten Unternehmen zu bestätigen! 

Ansuchen Photovoltaikanlage

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Für Heizungen aller Art sowie PV-Anlagen über 400 m² ist bei der Marktgemeinde Gössendorf vor Errichtung bzw. Installierung die baubehördliche Genehmigung einzuholen. 

PV-Anlagen unter 400 m² sind vor Errichtung bzw. Installierung bei der Gemeinde zu melden. Hierbei ist darauf zu achten, dass PV-Anlagen auf Hausdächern, Garagendächern, Carports (beachten Sie bitte immer die Statik) angebracht werden können.

Die Anbringung von PV-Anlagen auf Hausfassaden, Einfriedungen (Zäune) oder am Bodenbereich 
ist aus Ortsbildgründen (gem. Stmk. BauG) nicht erlaubt!

Info vom Bauamt "Heizungsanlagen & Förderungen"