Förderung für Taxifahrten von und zu Einrichtungen des Gesundheitswesens

Die Marktgemeinde Gössendorf fördert an Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf ab dem 01.01.2026 ausschließlich Fahrten von und zu Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Als förderungsfähig gelten insbesondere Fahrten von und zu:

  • Spitälern in Graz
  • Therapeuten und Therapiezentren
  • Krankenkassen
  • Ärztinnen und Ärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten
  • nächstgelegenen (Bereitschafts-)Apotheken
  • Seniorenzentren

Die Taxiförderungen sind örtlich begrenzt auf folgende Gemeinden und Einrichtungen: Graz, Raaba-Grambach, Hart bei Graz, Vasoldsberg, Hausmannstätten, Fernitz-Mellach, Kalsdorf, Feldkirchen, Seiersberg-Pirka und innerhalb von Gössendorf.

Taxiförderungen werden im Nachhinein unter Vorlage einer Rechnung des Taxiunternehmens mit 50% ausbezahlt. Auf der Rechnung sind der Name des Taxiunternehmens, Kennzeichen des Fahrzeuges die Fahrtstrecke, das Datum und die Uhrzeit auszuweisen.

Der Gesamtförderbetrag beträgt maximal € 50,- pro Monat und Haushalt.

Die Abrechnung von Taxirechnungen muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten beantragt werden.