Förderung der Taxifahrten

Nachfolgende Fahrten werden ab 01.10.2017 wie folgt gefördert:

I. Jederzeit Fahrten von und zu:
a)  Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie

  • Spitäler in Graz
  • Therapeuten, Therapiezentren
  • Krankenkassen
  • Ärzte, Fachärzte
  • Nächstgelegene (Bereitschafts-)Apotheken
  • Seniorenzentren

b)  (Haupt-)Verkehrsknotenpunkten wie

  • Flughafen Graz
  • Bahnhöfe (Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Kalsdorf, Feldkirchen, Raaba, GKB)
  • Busbahnhöfe (Hauptbahnhof, Puntigam, Ostbahnhof, Murpark)
  • Endhaltestelle Dörfla
  • Endhaltestelle Thondorf
      

c)  Freizeiteinrichtungen

  • Hallenbad und Eislaufen Hart bei Graz
  • Hallenbad und Eislaufen Kalsdorf
  • Kartbahn Premstätten
  • Schwarzl-Freizeitzentrum
  • Jump25

II. Um einen sicheren Heimtransport von z.B. Veranstaltungen, Feiern, Konzerten oder Discobesuchen zu gewähren, wird dieser wie folgt gefördert:

Jederzeit an Sonn- und Feiertagen, an Werktagen in der Zeit von 19:00 bis 06:00 Uhr

a) Alle Fahrten an Sonn- und Feiertagen, wenn das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist und innerhalb unten angeführter Gemeinden liegt. (z.B. Kirchenbesuch nach Fernitz, Besuch von Personen im Pflegeheim nach Vasoldsberg, Besuch eines Konzertes beim SFZ.)

b) Ist das Ziel mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar, wird die Fahrt zum und vom nächsten ÖV Knotenpunkt gefördert (z.B. Bewohner aus Audörfl möchten in die Grazer Innenstadt. Die Fahrt bis Dörfla oder Thondorf wird gefördert, es ist jedoch auf ÖV umzusteigen, um in die Innenstadt zu gelangen).

Die Taxiförderungen sind örtlich begrenzt auf folgende Gemeinden und Einrichtungen: Graz, Raaba-Grambach, Hart bei Graz, Vasoldsberg, Hausmannstätten, Fernitz-Mellach, Kalsdorf, Feldkirchen, Seiersberg-Pirka und innerhalb von Gössendorf.

Taxiförderungen werden im Nachhinein unter Vorlage einer Rechnung des Taxiunternehmens mit 50% ausbezahlt. Auf der Rechnung sind der Name des Taxiunternehmens, Kennzeichen des Fahrzeuges die Fahrtstrecke, das Datum und die Uhrzeit auszuweisen.

Der Gesamtförderbetrag beträgt maximal € 50,- pro Monat und Haushalt.

Die Abrechnung von Taxirechnungen muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten beantragt werden.