Schiwoche - Schwimmwoche - Projektwoche - Kennenlerntage
Förderung der Marktgemeinde Gössendorf:
Die Förderung der Schulveranstaltungen kann einmal im Jahr pro Kind bis zum Ende des Pflichtschulalters, das im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Gössendorf mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, beantragt werden.
Die Abrechnung muss unter Vorlage einer Teilnahmebestätigung im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten beantragt werden.