Förderung KlimaTickets - Neue Förderregelungen

Die Marktgemeinde Gössendorf fördert Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf beim Erwerb von KlimaTickets im Rahmen der nachstehenden Regelungen.

Übergangsregelung

Alle KlimaTickets, die bis einschließlich 31.12.2025 ausgestellt wurden, werden noch nach der bisherigen Regelung gefördert.

Regelung ab 01.01.2026

Für KlimaTickets, die ab dem 01.01.2026 ausgestellt werden, wird eine Förderung in Höhe von € 120,-- ausschließlich jenen Personen gewährt, die anspruchsberechtigt für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark sind.

Die Förderung kann unmittelbar nach dem Erwerb des KlimaTickets beantragt werden, spätestens jedoch bis zum 31.01. des auf den Kauf folgenden Jahres (z. B. Kauf des KlimaTickets am 03.03.2026, Einreichfrist bis spätestens 31.01.2027).

Wird das KlimaTicket vor Ablauf der Kartenlaufzeit vorzeitig zurückgegeben, ist die ausbezahlte Förderung anteilig bzw. zur Gänze zurückzuzahlen.

Es gelten dabei die jeweils aktuellen Richtlinien des Landes Steiermark zum Heizkostenzuschuss.pdf.

Mit dem Antrag auf Förderung bestätigt der Antragsteller bzw. die Antragstellerin, dass keine weiteren Förderungen für das betreffende KlimaTicket in Anspruch genommen wurden.

Bei der Beantragung der Förderung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Einkommensnachweise gemäß den Richtlinien des Heizkostenzuschusses (wie z.B. letzter Gehaltszettel, Pensions- bzw. Einkommensnachweis, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe, Arbeitslosengeldbescheinigung ect.)
  • Klimaticket
  • Rechnung

Mit dieser Anpassung soll sichergestellt werden, dass insbesondere sozial schwächere Personen weiterhin gezielt unterstützt werden.

Hier können Sie überprüfen ob Sie anspruchsberechtigt sind:  Einkommensrechner.xls (0.04 MB)

Richtlinien_Heizkostenzuschuss_ 2025/2026.pdf (0.16 MB)



bisherigen Regelung:

Die Marktgemeinde Gössendorf fördert an Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf den Erwerb von KlimaTickets.

Die Förderung für KlimaTickets wird nachträglich (nach Ende der Kartenlaufzeit) im Gemeindeamt, unter Vorlage der Rechnung und des Fahrausweises, ausbezahlt. Mit dem Antrag auf Förderung bestätigt der Antragssteller*die Antragstellerin, dass er*sie zumindest 50% des Ticketpreises nach Förderungen durch Dritte selbst aufgebracht hat.

Für das KlimaTicket Steiermark und KlimaTicket Österreich wird eine Förderung in Höhe von € 120,-- gewährt.

Für KlimaTickets Steiermark Classic die ab 1. Juli 2024 ausgestellt werden, wird die Förderung aufgrund der Tarifanpassungen auf € 140,-- erhöht.
 
Die Klimaticket Förderung gilt für:

Art des Tickets

Höhe der Förderung für bis

30.06.2024 ausgestellte Tickets

Höhe der Förderung für ab

01.07.2024 ausgestellte Tickets

> KlimaTicket Steiermark Classic€ 120,--€ 140,--
> KlimaTicket Steiermark Senior/Jugend/Spezial€ 120,--€ 120,--
> KlimaTicket Ö Classic€ 120,--€ 120,--
> KlimaTicket Ö Familie€ 120,--€ 120,--
> KlimaTicket Ö Jugend/Senior/Spezial€ 120,--€ 120,--