Förderung Hallenbad

Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf haben ganzjährig die Möglichkeit für den Besuch des Hallenbades Kalsdorf sowie des Hallenbades Hart bei Graz 50 % des Eintrittes (ohne Sauna), unter Vorlage der Rechnung, von der Marktgemeinde Gössendorf zurück zu erhalten.

Die Abrechnung muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten beantragt werden.

Hallenbad Kalsdorf